Welchen Versicherungsschutz bietet eine Maschinenbruchversicherung?
Lernen Sie mehr zum Inhalt und den Grenzen der Versicherung
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Maschinenbruchversicherung:
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- Versicherungsschutz
- Was passiert bei einem Teil- / Totalschaden?
- Wo liegen die Grenzen der Maschinenbruchversicherung?
Versicherungsschutz
Die Maschinenbruchversicherung bietet eine Allgefahrendeckung. Das heißt, dass alle Schäden, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden, versichert sind.
Eine solche Deckung ist umfangreicher als eine bloße Gefahrendeckung. Jedoch unterscheidet sich der Versicherungsschutz für stationäre und transportable Maschinen. Er basiert auf verschiedenen Bedingungswerken und Deckungsmöglichkeiten, da stationäre und mobile Maschinen und Geräte unterschiedlich zum Einsatz kommen und sie verschiedenen Eigenschaften unterliegen.
So können Unternehmen bei stationären Maschinen zwischen einer Einzel- und Pauschalversicherung wählen.
Mobile Maschinen werden in der Regel einzeln versichert. Kommt es zum Schadensfall, bedeutet das für viele Betriebe eine finanzielle Herausforderung.
Manche Maschinenversicherungen versichern für bestimmte Maschinen auch den Ertragsausfall mit, der aufgrund eines Schadens entsteht.
Andernfalls können Unternehmen auch eine zusätzliche Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung abschließen, die beim Ertrags- und Umsatzausfall für die Schäden aufkommt.
Für folgende Sachsubstanzschäden sind stationäre und transportable Maschinen und Geräte in der Regel mit einer Maschinenbruchversicherung versichert:
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz von Dritten
- Konstruktions-, Material- oder Montagefehler
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung (außer durch Feuer bei einer stationären Maschine)
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
- Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
- Zerreißen infolge von Fliehkraft
- Überdruck (außer durch Feuer bei einer stationären Maschine) oder Unterdruck
- Sturm/Hagel, Frost oder Eisgang (Erdbeben und Überschwemmungen nur bei mobilen Geräten)
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz (nur bei mobilen Geräten)
Außerdem gesondert versichert:
- Bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub (nur bei mobilen Geräten)
- Bei Tunnelarbeiten oder Arbeiten unter Tage (nur bei mobilen Geräten)
- Durch Versaufen oder Verschlammen infolge von Wasserbaustellen (nur bei mobilen Geräten)
Was passiert bei einem Totalschaden / Teilschaden?
Totalschaden:
In vielen Fällen wird der Neuwert der versicherten Maschinen erstattet, wenn der Schaden innerhalb des ersten Jahres nach Kauf oder Erhalt auftritt.
Andernfalls erhalten Unternehmen den Zeitwert, der sich aus dem Neuwert abzüglich Alter, Abnutzung und technischem Zustand ergibt.
Teilschaden:
Die notwendigen Kosten für Reparatur, Neu- oder Leihgeräte oder die Übernahme der Leasingrate sind gedeckt. Für jede versicherte Maschine gilt ein festgelegter Selbst- oder Mindestselbstbehalt.
Darüber hinaus kann individuell eine prozentuale Selbstbeteiligung festgehalten werden. Dabei gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Versicherungsbeitrag.
Wo liegen die Grenzen der Maschinenbruchversicherung?
Die Maschinenversicherung deckt in der Regel nicht, wenn:
- Maschinen verschleißen (wobei ein daraus resultierender Folgeschaden versichert ist),
- Es zu einer vorsätzlichen Beschädigung der Maschinen und Anlagen durch den Versicherungsnehmer oder einen Repräsentanten kommt,
- Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg, Revolution oder Aufstand entstehen,
- bei Schäden durch innere Unruhen (gesondert versicherbar),
- bei Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder Radioaktivität,
- bei Schäden durch Erdbeben, Hochwasser und Überschwemmung,
- bei Schäden durch Diebstahl (gesondert versicherbar),
- beim Einsatz einer reparaturbedürftigen Sache sowie
- bei vorab bekannten Mängeln.
Die Versicherung deckt zudem grundsätzlich keine Fahrzeuge, die ausschließlich bei der Beförderung von Gütern und Personen auf öffentlichen Straßen eingesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise Busse, LKW oder KFZ, aber auch Wasser- und Luftfahrzeuge.
Ebenfalls nicht versichert werden:
- Wechseldatenträger,
- Verschleißteile,
- Hilfs- und Betriebsstoffe,
- Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel,
- Eigentum von Mitarbeitern,
- einfache Werkzeuge sowie
- Einrichtungen von Baubüros, Baucontainer, Baubuden, Baubaracken, Werkstätten, Magazinen, Labors und Gerätewagen.
Tipp: Eine unverzügliche Schadenmeldung verhindert in der Regel Probleme bei der Schadensregulierung.
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