Lernen Sie die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kennen
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
🎯 Für Vermittler. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Beratung mit Thinksurance erfolgreich durchführen.
Weitere Vertriebstipps finden Sie in unserem Blog.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung:
Zu Schadensbeispielen / Zu Vertriebsmaterialien /
Zu Nachmeldefrist & Nachhaftung
- Was ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
- Was ist der Unterschied zwischen echten und unechten Vermögensschäden?
- Wer benötigt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
- Für welche Berufe ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verpflichtend?
- Nach welchem Prinzip wird der Versicherungsfall bewertet?
Was ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Verlusten aus Haftungsansprüchen Dritter.
Zudem übernimmt sie die Kosten für Schadensersatzforderungen, rechtliche Verteidigungskosten und andere mit Haftungsansprüchen verbundene Ausgaben.
Die Vermögensschadenshaftpflicht sichert echte Vermögensschäden ab, während die Betriebshaftpflicht unechte Vermögensschäden absichert.
Was ist der Unterschied zwischen echten und unechten Vermögensschäden?
Bei unechten Vermögensschäden (auch Vermögensfolgeschäden genannt) geht ein Personen- oder Sachschaden voraus, welcher den Vermögensschaden bedingt.
Solch ein Schaden, beispielsweise ein Produktionsausfall aufgrund eines Haftpflichtschadens an einer der Maschinen, ist über eine Betriebshaftplicht gedeckt.
Einem echten Vermögensschaden geht kein anderweitiger Schaden voraus. Mögliche Fälle sind z.B. Beratungs- oder Planungsfehler.
Wer benötigt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Eine Vermögensschadenshaftpflicht ist für alle Dienstleister sinnvoll, die geistige Tätigkeiten anbieten, Kunden beraten, online Arbeiten und im Auftrag des Kunden Entscheidung treffen, für die sie haften.
Für welche Berufe ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verpflichtend?
Bei den Berufen mit Versicherungspflicht wird zwischen verkammerten und nicht verkammerten Berufen unterschieden.
Um einer Kammer anzugehören / eine Zulassung zu erhalten und den Beruf ausüben zu dürfen, ist der regelmäßige Nachweis einer Vermögensschadenhaftplicht notwendig. Dieser wird durch eine Versicherungsbestätigung erbracht.
Verkammerte Berufsbilder:
Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Steuerberater, Vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer
Nicht verkammerte Berufsbilder:
Zwangsverwalter – Lohnsteuerhilfevereine, Risiken gem. Rechtsdienstleistungsgesetz (z.B. Inkasso-Unternehmen), § 31 GewO Bewachung von Seeschiffen, § 34d GewO Versicherungsvermittler, § 34e GewO Versicherungsberater, § 34f GewO Finanzanlagenvermittler, § 34h GewO Honorarberater, § 34i GewO Immobiliardarlehensvermittler
Nach welchem Prinzip wird Versicherungsfall bewertet?
VH-Schäden sind meist nicht sofort nach dem Entstehen spürbar - daher gilt das Verstoßprinzip:
Das berufliche Versehen ist der Verstoß. Der VH-Vertragsinhalt ist von dem Tag für den Schaden relevant, an dem der Verstoß begangen wurde.
Aus diesem Grund ist eine möglichst lange Nachhaftung in der Absicherung sehr wichtig, sodass der Versicherer für den Schaden auch leistet, wenn der Vertrag bereits gekündigt wurde.
Die Dauer der Nachhaftung variiert bei den Gesellschaften. Gegen Mehrbeitrag ist ggf. auch eine längere Nachhaftungszeit möglich.
Erfahren Sie im Wissenszentrum, wie Sie Thinksurance für Ihre Beratungen nutzen.
Wenden Sie sich alternativ gerne an die auf Ihrem Dashboard angegebenen Ansprechpartner oder an unsere Experten: Nutzen Sie dafür den Hilfebereich unten rechts oder schreiben Sie uns eine Mail an support(at)thinksurance.de.