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Was sind Nachmeldefrist und Nachhaftung?

Finden Sie hier kurze Begriffsklärungen

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Nachmeldefrist: 

Die Nachmeldefrist ist die Dauer, in der Schäden, die in der Vertragslaufzeit entstanden sind, nachgemeldet werden können.  
Wenn der Anspruch also erst nach Aufgabe der Tätigkeit erhoben wird, werden die vertraglich vereinbarten Summen der Nachmeldefrist herangezogen.  
Diese können sich von der vorherigen Versicherungssumme unterscheiden. Daher empfehlen wir, diese vorab zu prüfen. 



Nachhaftung:
 

Die Nachhaftung bezeichnet die Zeit, in der der Versicherer für einen Schaden haftet. Üblicherweise greift die Nachhaftungsklausel nur, wenn der Versicherungsnehmer seinen Betrieb aufgibt oder in Rente geht.  
Die Nachhaftung gilt also dann, wenn Versicherungsfälle während des versicherten Zeitraums eingetreten sind, aber bei Vertragsende noch nicht festgestellt waren.  
Die Nachhaftung muss daher bei Geschäftsaufgabe genau geprüft werden und sollte mit der Nachmeldefrist zusammen nie unter der gesetzlichen Haftung liegen.  
Bei einem Versichererwechsel muss daher beim Folgeversicherer die Rückwärtsversicherung ebenfalls genau geprüft werden. 


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