Lernen Sie die Betriebshaftpflichtversicherung kennen
Finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Betriebshaftpflichtversicherung
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Betriebshaftpflichtversicherung:
Zu Schadensbeispielen / Zu Vertriebsmaterialien / Zum Bedingungswerk / Zum Unterschied Betriebs, Berufshaftpflicht
- Was deckt die Betriebshaftpflichtversicherung?
- Was sind mögliche Zielgruppen für eine Betriebshaftpflichtversicherung?
- Was ist der Unterschied zwischen echten und unechten Vermögensschäden?
Was deckt die Betriebshaftpflichtversicherung?
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Verlusten aufgrund von Haftungsansprüchen Dritter.
Zudem übernimmt sie die Kosten für Schadensersatzforderungen, rechtliche Verteidigungskosten und andere mit Haftungsansprüchen verbundene Ausgaben.
Wie genau das Bedingungswerk der Betriebshaftpflichtversicherung aufgebaut ist, lesen Sie in diesem Artikel.
Was sind mögliche Zielgruppen für eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Handwerksbetriebe: Schutz vor Schadensersatzforderungen bei unabsichtlichen Sach- oder Personenschäden auf Baustellen.
Gastronomie und Hotellerie: Absicherung gegen Haftpflichtansprüche bei Unfällen oder Gesundheitsproblemen von Gästen, die der Betrieb zu verantworten hat.
Medizinische Dienstleister: Abdeckung von Risiken bei Behandlungsfehlern oder Schäden an Patienten.
Produzierende Unternehmen: Schutz bei Schäden durch defekte Produkte oder Produktionsprozesse.
Einzelhandel: Schutz vor Schadensersatzansprüchen, z.B. bei Sturzunfällen von Kunden im Geschäft.
Bauunternehmen: Abdeckung von Risiken auf Baustellen, wie Unfälle oder Schäden an fremdem Eigentum.
Bildungseinrichtungen: Schutz vor Haftpflichtansprüchen, die aus Unfällen oder Verletzungen auf dem Schulgelände resultieren.
Landwirtschaftliche Betriebe: Umweltschäden oder versehentliche Schäden an Dritten während landwirtschaftlicher Tätigkeiten.
Sicherheitsdienstleister: Schutz bei Schäden an zu bewachenden Objekten oder Personen.
Was ist der Unterschied zwischen echten und unechten Vermögensschäden?
Bei unechten Vermögensschäden (auch Vermögensfolgeschäden genannt) geht ein Personen- oder Sachschaden voraus, welcher den Vermögensschaden bedingt. Ein solcher Schaden ist über eine Betriebshaftplicht gedeckt, ein Beispiel ist ein Produktionsausfall aufgrund eines Haftpflichtschadens an einer der Maschinen.
Einem echten Vermögensschaden geht kein anderweitiger Schaden voraus, denkbare Fälle sind z.B. Beratungs- oder Planungsfehler. Echte Vermögensschäden sind nicht durch die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt. Hier empfehlen wir den der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht.
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