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Lernen Sie die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kennen

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

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- Was ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
- Was ist der Unterschied zwischen echten und unechten Vermögensschäden?
- Wer benötigt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
- Für welche Berufe ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verpflichtend?
- Nach welchem Prinzip wird der Versicherungsfall bewertet?
- Benötigt ein Handelsvertreter eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?



Was ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung? 

Die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Verlusten aus Haftungsansprüchen Dritter.  
Zudem übernimmt sie die Kosten für Schadensersatzforderungen, rechtliche Verteidigungskosten und andere mit Haftungsansprüchen verbundene Ausgaben.

Die Vermögensschadenshaftpflicht sichert echte Vermögensschäden ab, während die Betriebshaftpflicht unechte Vermögensschäden absichert.



Was ist der Unterschied zwischen echten und unechten Vermögensschäden? 

Bei unechten Vermögensschäden (auch Vermögensfolgeschäden genannt) geht ein Personen- oder Sachschaden voraus, welcher den Vermögensschaden bedingt.  
Solch ein Schaden, beispielsweise ein Produktionsausfall aufgrund eines Haftpflichtschadens an einer der Maschinen, ist über eine Betriebshaftplicht gedeckt.  
Einem echten Vermögensschaden geht kein anderweitiger Schaden voraus. Mögliche Fälle sind z.B. Beratungs- oder Planungsfehler. 



Wer benötigt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung? 

Eine Vermögensschadenshaftpflicht ist für alle Dienstleister sinnvoll, die geistige Tätigkeiten anbieten, Kunden beraten, online Arbeiten und im Auftrag des Kunden Entscheidung treffen, für die sie haften. 



Für welche Berufe ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verpflichtend? 

Bei den Berufen mit Versicherungspflicht wird zwischen verkammerten und nicht verkammerten Berufen unterschieden. 
 
Um einer Kammer anzugehören / eine Zulassung zu erhalten und den Beruf ausüben zu dürfen, ist der regelmäßige Nachweis einer Vermögensschadenhaftplicht notwendig. Dieser wird durch eine Versicherungsbestätigung erbracht.

Verkammerte Berufsbilder: 
Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Steuerberater, Vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer 

Nicht verkammerte Berufsbilder:
Zwangsverwalter – Lohnsteuerhilfevereine, Risiken gem. Rechtsdienstleistungsgesetz (z.B. Inkasso-Unternehmen), § 31 GewO Bewachung von Seeschiffen, § 34d GewO Versicherungsvermittler, § 34e GewO Versicherungsberater, § 34f GewO Finanzanlagenvermittler, § 34h GewO Honorarberater, § 34i GewO Immobiliardarlehensvermittler 



Nach welchem Prinzip wird Versicherungsfall bewertet? 

VH-Schäden sind meist nicht sofort nach dem Entstehen spürbar - daher gilt das Verstoßprinzip:  

Das berufliche Versehen ist der Verstoß. Der VH-Vertragsinhalt ist von dem Tag für den Schaden relevant, an dem der Verstoß begangen wurde.  

Aus diesem Grund ist eine möglichst lange Nachhaftung in der Absicherung sehr wichtig, sodass der Versicherer für den Schaden auch leistet, wenn der Vertrag bereits gekündigt wurde. 

Die Dauer der Nachhaftung variiert bei den Gesellschaften. Gegen Mehrbeitrag ist ggf. auch eine längere Nachhaftungszeit möglich. 



Benötigt ein Handelsvertreter eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung? 

In aller Kürze: 

Ob eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung notwendig ist, hängt ausschließlich von der konkreten Ausgestaltung der Tätigkeit ab

Reiner Produktvertrieb ohne eigene fachliche Bewertung → in der Regel ist keine VSH nötig. 
Eigenständige beratende oder planende Tätigkeit → eine VSH kann erforderlich sein. 

Eine sorgfältige Analyse des Tätigkeitsprofils ist daher unerlässlich. 


Wovon hängt der Bedarf ab? 

Maßgeblich dabei ist nicht die Bezeichnung Handelsvertreter, sondern das tatsächliche Tätigkeitsprofil

Der Begriff Handelsvertreter ist rechtlich nicht geschützt und kann sehr unterschiedliche Aufgaben umfassen. Daher ist eine präzise Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit zwingend erforderlich, um den Versicherungsbedarf korrekt beurteilen zu können. 

Ein zentraler Prüfmaßstab in der Vermögensschadenhaftpflicht ist die sogenannte Norm


Bedeutung der „Norm“ in der VSH 

Unter einer Norm versteht man eine definierte, fachlich korrekte Tätigkeit oder einen verbindlichen Handlungsrahmen. 

Eine VSH setzt stets eine solche Norm voraus. Denn: Nur wenn eine festgelegte Tätigkeit oder ein vorgegebener Rahmen existiert, kann davon abgewichen werden, und nur eine solche Abweichung kann einen ersatzpflichtigen Vermögensschaden im versicherungsrechtlichen Sinn begründen. 

Die Norm kann sich aus gesetzlichen Vorgaben oder aus einem konkret vereinbarten Leistungsumfang ergeben. 


Für wen ist eine VSH grundsätzlich erforderlich oder sinnvoll? 

Typischerweise für Personen, die überwiegend geistige oder beratende Dienstleistungen für Dritte erbringen. 

Entscheidend ist also, ob eine eigenständige fachliche Leistung geschuldet wird. 


Wann benötigt ein Handelsvertreter eine VSH? 

Ob eine Vermögensschadenhaftpflicht erforderlich ist, hängt davon ab, ob die Tätigkeit über den reinen Vertrieb hinausgeht

Keine VSH erforderlich VSH kann erforderlich sein
Wenn der Handelsvertreter ausschließlich Produkte vermittelt oder verkauft, ohne eine eigenständige Beratung, Planung oder fachliche Bewertung vorzunehmen.  Wenn der Handelsvertreter eigenständig berät, kalkuliert, plant oder fachliche Empfehlungen ausspricht. 
Beispiel: 
Ein Handelsvertreter im Lebensmittelvertrieb, der Produkte aus einem vorgegebenen Sortiment anbietet und verkauft. 
Es erfolgt keine individuelle fachliche Analyse oder Empfehlung. 
→ In diesem Fall liegt keine typische geistige Dienstleistung vor. 
Beispiel: 
Ein Handelsvertreter im Bereich Photovoltaik, der individuelle Wirtschaftlichkeitsberechnungen erstellt oder technische Auslegungen vornimmt. 
Hier wird eine eigenständige geistige Dienstleistung erbracht. 
→ Eine Vermögensschadenhaftpflicht kann in diesem Fall erforderlich sein. 

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