KFZ-Flottenversicherung: So gelingt der Tarifwechsel auch nach dem 30. November
Wie Sie das Sonderkündigungsrecht nutzen, um Ihren Kunden optimal abzusichern
🎯 Für Vermittler. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Beratung mit Thinksurance erfolgreich durchführen.
Kfz-Flottenversicherung:
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Zu Tipps für die Wechselsaison
- Schritt 1: Abrechnungen auf Beitragserhöhungen prüfen
- Schritt 2: Neuen Versicherungsschutz ermitteln
- Schritt 3: Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen
Schritt 1: Abrechnungen auf Beitragserhöhungen prüfen
Der 30.11. ist der Stichtag für den Wechsel von Kfz-Versicherungen. Handlungsspielraum haben Sie jedoch auch danach.
Wir empfehlen einen Blick auf die Beitragsabrechnungen, denn: Hat der Versicherer den Beitrag erhöht, ohne dass sich der Versicherungsschutz für Ihren Kunden verbessert, kann ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen werden.
Durch einen nachträglichen Wechsel können Sie Ihrem Kunden bessere Konditionen oder eine günstigere Absicherung anbieten.
Schritt 2: Neuen Versicherungsschutz ermitteln
Wir empfehlen: Ermitteln Sie zunächst eine passende Alternative, bevor Sie mit Ihrem Kunden eine außerordentliche Kündigung angehen.
Mehr erfahren: Wie Sie Angebote für die KFZ-Flotte Ihres Kunden ermitteln.
Schritt 3: Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen
Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, ohne dass sich dabei der Versicherungsschutz verbessert.
Diese außerordentliche Kündigung kann innerhalb von vier Wochen nach Kenntnis der Beitragserhöhung ausgesprochen werden.
Wann beginnt die Frist?
Die vierwöchige Frist läuft ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von der Erhöhung erfährt – zum Beispiel:
- Mit Zugang der neuen Beitragsrechnung, oder
- Spätestens mit der Abbuchung des erhöhten Beitrags vom Konto des Kunden.
Beispiele aus der Praxis:
1: Eine erhöhte Beitragsrechnung trifft am 17.12. beim Kunden ein. Der Vertrag kann noch bis zum 15.01. rückwirkend zum 01.01. gekündigt werden.
2: Ihr Kunde erhält keine Rechnung, bemerkt aber die Abbuchung des erhöhten Beitrags am 05.01.. In diesem Fall kann die Kündigung noch bis Anfang Februar rückwirkend zum 01.01. eingereicht werden.
Wie reiche ich die außerordentliche Kündigung ein?
Nutzen Sie dafür gerne unsere Vorlage:
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