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5 Tipps für die Kfz-Wechselsaison

Tipps für einen reibungslosen Ablauf beim Wechsel der Kfz-Versicherung

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Weitere Vertriebstipps finden Sie in unserem Blog.

Flotte Herobanner

Es ist ein fester Termin im Kalender von Gewerbevermittlern: In den meisten Fällen können Unternehmen Ihre Kfz-Versicherung bis zum 30. November kündigen – Die ideale Gelegenheit, bestehende Verträge zu prüfen und Firmen und Selbstständige anzusprechen.  



Tipp 1: Die Kündigungsfrist im Blick behalten 

Es klingt simpel, wird allerdings oft nicht berücksichtigt: Ohne Kündigung des bestehenden Vertrags ist ein Tarifwechsel nicht möglich.  
Gewerbemakler müssen also auf die Kündigungsfrist achten, die bei den meisten Kfz-Policen der 30. November ist. Bis zu diesem Datum muss die Kündigung beim Versicherer eingegangen sein. Damit ist die neue Versicherungspolice zum Start des Geschäftsjahres am 1. Januar in den Büchern des Unternehmens vermerkt. 



Tipp 2: Rechtzeitig alle notwendigen Kundendaten einholen 

Um zum Stichtag alle notwendigen Unterlagen beisammenzuhaben, sollten die Risikodaten der Gewerbekunden rechtzeitig eingeholt werden.  
Informationen wie Schadenfreiheitsklasse, Kilometerstand, Fahrzeugschein, gewünschter Versicherungsumfang und vieles mehr sind elementar, um einen passenden Tarif zu finden und abzuschließen. 



Tipp 3: Kundenbedürfnisse bei der Wahl der Kfz-Versicherung berücksichtigen 

Als nächstes ist zu klären, welche Art der Kfz-Versicherung der Kunde benötigt. Abhängig von der Größe des Fuhrparks kann mit der gewerblichen Kfz-Versicherung ein einziges Fahrzeug abgesichert werden, wohingegen mit der Kleinflotten- oder Flottenversicherung mehrere Fahrzeuge abgedeckt sind. 

Der Vorteil liegt auf der Hand: eine Flottenversicherung ist oftmals günstiger als mehrere Einzelverträge und die Zusammenstellung des Tarifs wird individuell auf den Kunden ausgerichtet. So kann beispielsweise ein Teil des Fuhrparks Vollkasko (deckt Schäden am Firmenwagen ab, die der Fahrer selbst verursacht oder die sich durch Vandalismus ereignen), ein anderer nur in Teilkasko (deckt z. B. Elementarschäden am Firmenwagen ab) abgesichert werden.  

Ein weiteres Plus: Durch einen Vertrag bei der Flottenversicherung ist nur ein Ansprechpartner notwendig, wodurch der Gewerbekunde besonders bei einer Schadensabwicklung profitiert, die andernfalls komplizierter als notwendig ist. 



Tipp 4: Auf die richtige Schadenfreiheitsklasse kommt es an 

Beim Wechseln der Kfz-Versicherung ist der Tarifvergleich das A und O.  
Ein aussagekräftiger Vergleich ist allerdings nur möglich, wenn die korrekte Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ermittelt wird. Denn: Für jedes schadenfrei zurückgelegte Jahr erhalten Unternehmen eine Einstufung in eine SF-Klasse.  
Das bedeutet: Je höher die SF-Klasse, desto niedriger die Beitragssumme.  
Folglich können die Tarife nur verglichen werden, wenn die gleiche Schadensfreiheitsklasse – vorzugsweise die des laufenden Jahres – herangezogen wird. Zudem ist es wichtig, mögliche verursachte Schäden zu berücksichtigen.  
Denn abhängig vom Zeitpunkt des Schadenseintritts kann die Rückstufung bzw. Hochstufung des Beitragssatzes ausstehen. 



Tipp 5: Auf Besonderheiten beim Tarifvergleich achten 

Liegen alle Kundendaten vor, steht dem Vergleich der bestehende Tarif mit neuen Angeboten nichts mehr im Wege. Der passende Tarif sollte sich dabei immer an den individuellen Bedürfnissen des Kunden orientieren. Daneben gibt es Merkmale, auf die im Tarifvergleich geachtet werden kann:  

Höhe der Deckungssumme ermitteln  

In Deutschland liegt die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme für Personenschäden bei 7,5 Millionen Euro. Bei Sachschäden verlangt der Gesetzgeber eine Summe von mindestens 1,22 Millionen Euro.  
Doch diese Summen decken einen Kfz-Schaden nicht immer vollständig ab. Die Folge: Unternehmen müssen eventuelle Teilkosten übernehmen.  
Zur Vermeidung dessen ist die Höhe der Deckungssumme entscheidend: Bei einer gewerblichen Kfz-Versicherung empfiehlt sich in der Regel eine Mindestdeckung von 100 Millionen Euro pro Schadensfall. 

Bei geleasten Fahrzeugen eine GAP-Deckung einschließen

Immer mehr Unternehmer entscheiden sich für das Leasing eines Fahrzeugs.  
Das bietet viele Vorteile, ist jedoch im Schadensfall herausfordernd: Oftmals ist der Buchwert eines geleasten Wagens höher als sein Marktwert.  
Im Falle eines Unfalls zahlt der Kunde den ausstehenden Buchwert an die Leasingfirma, erhält aber von der Versicherungsgesellschaft nur den Marktwert. Die entstandenen Kosten sind folglich nicht gedeckt.  
Für diesen Fall empfiehlt sich daher eine Guaranteed-Asset-Protection-Deckung (kurz GAP), die für die Differenz zwischen Buch- und Marktwert aufkommt. 

Auslandsdeckung in Betracht ziehen  

Falls Gewerbekunden viel im Ausland unterwegs sind, sollte auch über eine Auslandsdeckung nachgedacht werden. Diese schließt unverschuldete Unfälle im Ausland ein und beinhaltet auch Haftpflichtforderungen, auf die der Kunde in Deutschland Anspruch hätte, wenn der Unfallverursacher über die gleiche Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen würde. 


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