5 Tipps für Ihre Kfz-Wechselsaison
Hinweise für einen reibungslosen Ablauf beim Wechsel der Kfz-Versicherung
🎯 Für Vermittler. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Beratung mit Thinksurance erfolgreich durchführen.
Weitere Vertriebstipps finden Sie in unserem Blog.
Kfz-Flottenversicherung:
Zur Übersicht / Zu Schadensbeispielen / Zu Vertriebsmaterialien

Es ist ein fester Termin im Kalender von Gewerbevermittlern: In den meisten Fällen können Unternehmen Ihre Kfz-Versicherung bis zum 30. November kündigen – Die ideale Gelegenheit, bestehende Verträge zu prüfen und Firmen und Selbstständige anzusprechen.
Tipp 1: Die Kündigungsfrist im Blick behalten
Es klingt simpel, wird allerdings oft nicht berücksichtigt: Ohne Kündigung des bestehenden Vertrags ist ein Tarifwechsel nicht möglich.
Gewerbemakler müssen also auf die Kündigungsfrist achten, die bei den meisten Kfz-Policen der 30. November ist. Bis zu diesem Datum muss die Kündigung beim Versicherer eingegangen sein.
Tipp 2: Rechtzeitig alle notwendigen Kundendaten einholen
Um zum Stichtag alle notwendigen Unterlagen beisammenzuhaben, sollten die Risikodaten der KFZ-Flotte rechtzeitig eingeholt werden.
Informationen wie Schadenfreiheitsklasse, Kilometerstand, Fahrzeugschein, gewünschter Versicherungsumfang und vieles mehr sind elementar, um einen passenden Tarif zu finden und abzuschließen.
In vielen Fällen benötigen Sie zudem eine Schadenrenta / Einzelschadenaufstellung. Erfahren Sie hier, wie Sie diese Informationen erhalten können.
Tipp 3: Kundenbedürfnisse bei der Wahl der Kfz-Versicherung berücksichtigen
Als nächstes ist zu klären, welche Art der Kfz-Versicherung Ihr Kunde benötigt. Abhängig von der Größe des Fuhrparks kann mit der gewerblichen Kfz-Versicherung ein einzelnes Fahrzeug abgesichert werden, wohingegen mit der Kleinflotten- oder Flottenversicherung mehrere Fahrzeuge in einer Versicherungspolice sind.
Der Vorteil liegt auf der Hand: eine Flottenversicherung ist oftmals günstiger als mehrere Einzelverträge und die Zusammenstellung des Tarifs wird individuell auf den Kunden ausgerichtet. So kann beispielsweise ein Teil des Fuhrparks Vollkasko (deckt Schäden am Firmenwagen ab, die der Fahrer selbst verursacht oder die sich durch Vandalismus ereignen), ein anderer nur in Teilkasko (deckt z. B. Elementarschäden am Firmenwagen ab) abgesichert werden.
Ein weiteres Plus: Durch einen Vertrag bei der Flottenversicherung ist nur ein Ansprechpartner notwendig, wodurch der Gewerbekunde besonders bei einer Schadensabwicklung profitiert, die andernfalls komplizierter als notwendig ist.
Tipp 4: Auf die richtige Schadenfreiheitsklasse kommt es an
Ein aussagekräftiger Vergleich ist nur möglich, wenn die korrekte Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) angegeben wird.
Die SF-Klasse zeigt, wie viele Jahre ein Fahrzeug schadenfrei versichert war. Grundsätzlich gilt: Je höher die SF-Klasse, desto günstiger kann der Versicherungsbeitrag ausfallen.
Für einen verlässlichen Vergleich sollte die korrekte SF-Klasse zugrunde gelegt werden. Zudem ist es wichtig, verursachte Schäden zu berücksichtigen.
Denn: Abhängig vom Zeitpunkt des Schadenseintritts kann die Rückstufung bzw. Hochstufung des Beitragssatzes noch ausstehen. Die aktuell gültige SF-Klasse kann auf der Beitragsrechnung oder der Versicherungspolice eingesehen werden.
Tipp 5: Auf Besonderheiten beim Tarifvergleich achten
Liegen alle Kundendaten vor, steht dem Vergleich des bestehenden Tarifs mit neuen Angeboten nichts mehr im Wege. Der passende Tarif sollte sich dabei immer an den individuellen Bedürfnissen des Kunden orientieren. Daneben gibt es Merkmale, auf die im Tarifvergleich geachtet werden kann:
Höhe der Deckungssumme ermitteln
In Deutschland liegt die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme für Personenschäden bei 7,5 Millionen Euro. Bei Sachschäden verlangt der Gesetzgeber eine Summe von mindestens 1,22 Millionen Euro.
Doch diese Summen decken einen Kfz-Schaden nicht immer vollständig ab. Die Folge: Unternehmen müssen eventuelle Teilkosten übernehmen.
Zur Vermeidung dessen ist die Höhe der Deckungssumme entscheidend: Bei einer gewerblichen Kfz-Versicherung empfiehlt sich in der Regel eine Mindestdeckung von 100 Millionen Euro pro Schadensfall.
Bei geleasten Fahrzeugen eine GAP-Deckung einschließen
Immer mehr Unternehmer entscheiden sich für das Leasing eines Fahrzeugs.
Das bietet viele Vorteile, ist jedoch im Schadensfall herausfordernd: Oftmals ist der Buchwert eines geleasten Wagens höher als sein Marktwert.
Im Falle eines Unfalls zahlt der Kunde den ausstehenden Buchwert an die Leasingfirma, erhält aber von der Versicherungsgesellschaft nur den Marktwert. Die entstandenen Kosten sind folglich nicht gedeckt.
Für diesen Fall empfiehlt sich daher eine Guaranteed-Asset-Protection-Deckung (kurz GAP), die für die Differenz zwischen Buch- und Marktwert aufkommt.
Auslandsdeckung in Betracht ziehen
Falls Gewerbekunden viel im Ausland unterwegs sind, sollte auch über eine Auslandsdeckung nachgedacht werden. Diese schließt unverschuldete Unfälle im Ausland ein und beinhaltet auch Haftpflichtforderungen, auf die der Kunde in Deutschland Anspruch hätte, wenn der Unfallverursacher über die gleiche Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen würde.
Erfahren Sie im Wissenszentrum, wie Sie Thinksurance für Ihre Beratungen nutzen.
Wenden Sie sich alternativ gerne an die auf Ihrem Dashboard angegebenen Ansprechpartner oder an unsere Experten: Nutzen Sie dafür den Hilfebereich unten rechts auf Ihrer Plattform oder schreiben Sie uns eine Mail an support(at)thinksurance.de.