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Was ist der Unterschied zwischen persönlicher und Unternehmens-D&O?

Wie sich die beiden Varianten der D&O voneinander unterscheiden

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Eine D&O-Versicherung kann aus zwei Perspektiven abgeschlossen werden:  

  • Unternehmens-D&O: Das Unternehmen schließt eine Versicherung für sein Management ab  
  • Persönliche D&O: Jede Führungskraft kümmert sich um seine eigene Absicherung  
In der Regel haftet im Schadensfall immer das Unternehmen mit seiner Bilanz.  

Über die gesetzliche Haftung der Geschäftsführer ist das Unternehmen (bzw. deren Gesellschafter) berechtigt, etwaige Bilanzverluste als Schadensersatz von den Geschäftsführern zu fordern. 



Unternehmens-D&O 

Hierbei schließt das Unternehmen die Versicherung als Bilanzschutz für seine Führungsorgane ab.  
Denn: Wenn die Schadensersatzansprüche die finanziellen Mittel der in Anspruch genommenen Organe übersteigen, gehen diese Forderungen als Folge auf die Unternehmen über. Das belastet die Bilanzen und kann zu einer finanziellen Schieflage – im äußersten Fall – auch existenzbedrohlich für das Unternehmen werden.  

Neben wirtschaftlichen Schäden können für Unternehmen auch erhebliche Imageschäden aus langwierigen Gerichtsprozessen entstehen. Eine diskrete Handhabung durch eine gut konzipierte D&O-Versicherung verhindert das.  



Persönliche D&O 

Hierbei ist der Manager selbst Versicherungsnehmer.  
Die Deckungssumme steht dann allein der versicherten Person zur Verfügung. Sie muss nicht mit anderen Organmitgliedern geteilt werden. 

Manager sind damit unabhängig aufgestellt. Unternehmensentscheidungen zum Versicherungsschutz haben auf sie keinen Einfluss, wie z.B. Zugriffsrecht im Schadensfall, Deckungssummenhöhe oder Ausgestaltung des Bedingungswerkes.  

Eine persönliche D&O schützt Manager vor privaten finanziellen Folgen, die im äußersten Fall bis zu Privatinsolvenz führen können.  

In Bezug auf die Nachhaftung bei der persönlichen D&O gibt es seitens der Versicherer kein festgelegtes Prozedere. In vielen Fällen schränken Versicherer ihren Versicherungsschutz ein. Üblich sind Zeiträume von drei oder sechs Jahren.  

Sollten nach diesem Zeitpunkt Ansprüche geltend gemacht werden, die noch nicht verjährt sind, besteht kein Versicherungsschutz für Führungskräfte. Durch gesonderte Absprache kann jedoch eine unbegrenzte und unverfallbare Nachhaftung mit dem Versicherer vereinbart werden.


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