D&O-Versicherung: Versicherungs- & Schadensbeispiele
Erfahren Sie, welche typischen Schäden auftreten können
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D&O-Versicherung:
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Zum Unterschied persönlicher, Unternehmens-D&O
Versicherungsfälle bei D&O-Versicherungen umfassen sämtliche Tätigkeitsfelder des Managements, sowohl des operativen als auch strategischen Geschäfts.
Zu den häufigsten Fällen gehören Insolvenz- und Reputationsschäden sowie Vermögensschäden durch Unternehmensverschmelzungen. Grundsätzlich gibt es drei Haftungsquellen:
- 1 - Organisationsverschulden
- 2 - Auswahlverschulden
- 3 - Überwachungsverschulden
Weitere Beispiele:
- Innenhaftung
- Außenhaftung
- Gesamtschuldnerische Haftung
1 - Organisationsverschulden
Darunter fallen fehlende Unternehmensstrukturen mit klarer Aufgabendefinition und Kompetenzverteilung innerhalb des Unternehmens. Dazu zählt das Fehlen eines funktionierenden Risikomanagements sowie grundsätzliche Fehleinschätzungen in Bezug auf Unternehmensrisiken.
Beispiel: Ein Unternehmen bietet eine Rabattaktion für Kunden an, wodurch die Produktion um 50 % erhöht werden muss. Das überlastet allerdings die Produktionskapazitäten, die nicht dafür ausgelegt sind.
Es kommt zu langen Lieferzeiten. Kunden, die bereits mit dem Produkt geplant haben, verlangen Schadensersatz vom Vertragspartner oder treten vom Vertrag zurück, was einen Schadensausfall zur Folge hat. Das Unternehmen kann sich im Innenverhältnis (Innenhaftung) den Verlust vom Management wiederholen.
2 - Auswahlverschulden
Dazu gehören die unsorgfältige Auswahl von Personal oder Dienstleistern, sowie Investitionsentscheidungen, die auf Grundlage mangelhafter Daten oder ohne Berücksichtigung aktueller Marktlage, Trends und Kosten-Nutzen-Aspekte getroffen werden.
Beispiel: Der Geschäftsführer wählt einen IT-Dienstleister aus, der eine neue IT-Infrastruktur im Unternehmen implementieren soll. Der IT-Dienstleister ist jedoch aufgrund fehlenden Know-How’s und Personalmangel nicht in der Lage, die Implementierung im vorgegebenen Zeitraum und im Rahmen des vorgesehenen Budgets zu schaffen.
Das Ergebnis: IT-Probleme, die das Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage bringen. Der Geschäftsführer muss sich verantworten.
3 - Überwachungsverschulden
Hierzu gehören vorrangig fehlende Kontrollmechanismen und die daraus resultierenden Schadensansprüche. Auch das Versäumen von Fristen kann viel Geld kosten.
Beispiel: In der Angebotskalkulation werden gravierende strukturelle Mängel nicht erkannt. Das führt zu hohen Verlusten, weshalb die Geschäftsführerin für diesen Bereich zur Verantwortung gezogen wird.
Aus diesen drei Bereichen ergeben sich u. a. folgende Versicherungsfälle für die Bereiche Innen- und Außenhaftung:
Innenhaftung
Erwerb ungeeigneter Anlagen:
Ein Mitglied der Geschäftsführung genehmigt die Installation einer neuen IT-Anlage. Nach einigen Wochen zeigt sich, dass die Anlage den Unternehmenszwecken nicht genügt. Deshalb sind teure und aufwendige Nachbesserungen notwendig, wodurch der Betrieb stillsteht. Das Mitglied der Geschäftsführung trägt die Verantwortung.
Mögliche Konsequenzen:
- Durch die Nachbesserung sind dem Unternehmen zusätzliche Kosten in Höhe von 750.000 Euro entstanden
- Durch die zeitweise Stilllegung des Betriebs sind Schäden in Höhe von 900.000 Euro entstanden
- Das Unternehmen konnte zugesagte Liefertermine an Kunden nicht einhalten und hat dadurch Vertrauen und Reputation bei seinen Partnern verloren
Verkauf von Unternehmen(-steilen) unter Wert:
Ein Vorstandsmitglied genehmigt den Verkauf eines Unternehmensniederlassung. Der Verkaufspreis liegt aufgrund nachlässiger Prüfung allerdings 30 % unterhalb des Marktwerts. Der Vertrag ist rechtskräftig und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Das Vorstandsmitglied trägt die Verantwortung.
Mögliche Konsequenzen:
- Durch die Entscheidung des Vorstandsmitglieds entgehen dem Unternehmen Erlöse in Höhe von 1,2 Millionen Euro
- Das Unternehmen erleidet einen Reputationsschaden in der Öffentlichkeit
- Es kommt zu einem öffentlich ausgetragenen juristischen Streit, wodurch das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Vorstandsmitglied zerrüttet wird
Warenlieferung ohne ausreichende Sicherheiten:
Der Geschäftsführer eines Unternehmens genehmigt eine Warenlieferung an einen Kunden, ohne vorab ausreichend Sicherheiten von diesem einzuholen. Es kommt zu Zahlungsverzögerungen und einem teilweisen Zahlungsausfall. Der Geschäftsführer ist verantwortlich.
Mögliche Konsequenzen:
- Das Unternehmen bleibt auf den Kosten sitzen und erhält nur einen Teil der Bezahlung
- Der Geschäftsführer muss für den ausstehenden Betrag mit seinem privaten Vermögen aufkommen
Weitere Fälle:
- Bilanzhaftung während der Gründungsphase
- Kreditgewährung ohne die üblichen Sicherheiten
- Verstoß gegen Kapitalerhaltungspflicht
- Verspätete Stellung des Insolvenzantrages
- Beteiligungserwerb ohne vorherige Due Diligence
Außenhaftung
Verstoß bei der Umsatzsteuervoranmeldung:
Bei der Umsatzsteuervoranmeldung begeht ein Unternehmen einen fahrlässigen Fehler – das Finanzamt fordert vom Unternehmen den Ausgleich. Das Unternehmen nimmt den verantwortlichen Geschäftsführer persönlich in Haftung.
Mögliche Konsequenz:
- Der Geschäftsführer muss die ausstehende Steuersumme aus seinem Privatvermögen zahlen
Verstoß gegen Wettbewerbs- oder Markenrechte:
Ein Geschäftsführer ist verantwortlich für einen Produkt-Relaunch. Im Zuge dessen entsteht eine neue Wortbild-Marke. Er prüft vorab nicht, ob die Marke bereits von einem anderen Unternehmen verwendet wird.
Nach einigen Monaten meldet sich ein Unternehmen, das die gleiche Wortbild-Marke nutzt. Somit liegt eine Markenrechtsverletzung vor. Das betroffene Unternehmen reicht eine Unterlassungsklage ein. Die Verantwortung liegt beim Geschäftsführer.
Mögliche Konsequenzen:
- Der Geschäftsführer muss etwaigen Schadensersatzforderungen nachkommen
- Das Unternehmen muss neue Ressourcen aufwenden, um die bestehende Wortbild-Marke an verschiedenen Stellen (Website, Marketing- und Vertriebsmaterial) zu entfernen und zu ersetzen
- Eine neue Wortbild-Marke für das Produkt muss zeitnah gefunden werden
Verstöße gegen Zollbestimmungen:
Ein Vorstandsmitglied, der für Logistik zuständig ist, verantwortet die Erstellung und Ausfüllung des Zollscheins für die Auslieferung von Waren. Dort fehlen Angaben, die beim grenzüberschreitenden Transport anzugeben sind und Einfuhrabgaben beinhalten. Die Zollbehörde verlangt Nachzahlungen sowie Schadensersatz vom Unternehmen. Das Vorstandsmitglied ist verantwortlich.
Mögliche Konsequenz:
- Nachzahlungen und Schadensersatzforderungen, die die Bilanz des Unternehmens belasten
Weitere Fälle:
- Formfehler bei der Vertragsausgestaltung mit Dritten
- Ansprüche des Insolvenzverwalters
- Rückforderung von Fördermitteln
- Nicht-Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nicht-Nachkommen von Forderungen gegenüber Dritten
Gesamtschuldnerische Haftung
Eröffnung einer neuen Filiale:
Ein Mitarbeiter einer Spedition eröffnet ein neues Büro, ohne vorab die Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Das Büro erweist sich als wirtschaftliche Belastung für das Unternehmen und fährt Verluste ein, sodass es wieder geschlossen werden muss. Der Geschäftsführer haftet gemeinsam mit dem Kollegen gesamtschuldnerisch, da er das Handeln des Mitarbeiters nicht hinreichend kontrolliert hat.
Mögliche Konsequenz:
- Das Unternehmen verlangt Schadensersatz für die entstandenen Kosten von der Geschäftsführung
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