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Lernen Sie die IT-Haftpflichtversicherung kennen

Finden Sie hier Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die IT-Haftpflichtversicherung

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Weitere Vertriebstipps finden Sie in unserem Blog.

IT-Haftpflichtversicherung: 
Zum Aufbau / Zu Schadensbeispielen / Zu Vertriebsmaterialien

Herobanner IT-Haftpflicht

- Was deckt die IT-Haftpflichtversicherung ab?
- Was ist ein IT-Unternehmen?
- Wieso reicht für IT-Unternehmen eine Betriebshaftpflicht allein nicht aus?
- Wann ist eine alleinstehende Betriebshaftpflicht sinnvoller als der Einschluss des Bausteins in die IT-Haftpflicht?
- Sind Schadenersatzansprüche im Bereich Datenschutz versichert?
- Sind Vertragsstrafen versichert?
- Sind DSGVO-Strafzahlungen versichert? 



Was deckt die IT-Haftpflichtversicherung ab? 

Die IT-Haftpflicht ist eine Versicherung, die IT-Dienstleister vor finanziellen Folgen von Schäden schützt, die durch ihre Tätigkeit entstehen können. Sie deckt Schäden an Dritten, die durch Fehler oder Versäumnisse bei der IT-Arbeit entstehen, ab. 



Was ist ein IT-Unternehmen? 

Ein IT-Unternehmen agiert als Dienstleister und Berater rund um IT (=Informationstechnologie). Beraten, programmiert und vertrieben werden unter anderem: 

  • Hardware (Notebooks, Maschinen, Fahrzeuge, etc.) 
  • Software (Treiber-Programme, Kundenverwaltungsprogramme, Dienstleistungsprogramme, etc.) 
  • Sicherheit der beiden oben genannten (durch Antiviren-Programme, Firewalls, Rechtekonzepte, Datensicherungen, etc.) gegenüber unbefugten Dritten 


Wieso reicht für IT-Unternehmen eine Betriebshaftpflicht allein nicht aus? 

Eine Betriebshaftpflicht deckt Sach-, Personen- und Folgevermögensschäden ab. 

Die meisten IT-Unternehmen bieten Dienstleistungen und Beratungen an. Aus den genannten Tätigkeiten kann ein echter Vermögensschaden entstehen, der keine Folge aus einem Personen- oder Sachschaden ist. 

Beispiel: Ein IT-Consultant empfiehlt einem Kunden eine Software. Diese passt jedoch nicht zur Tätigkeit des Kunden – in der Zwischenzeit wurden jedoch schon Lizenzen in Höhe von 10.000 € gekauft. 

Dem Unternehmen ist somit ein finanzieller Schaden entstanden, der weder mit einem Personen- oder Sachschaden zu tun hat. Die 10.000 € werden nun dem Berater aufgrund der fehlerhaften Beratung in Rechnung gestellt. 

Auch ein Fehler in einer Programmierung kann einen Vermögensschaden auslösen, denn hierbei werden ebenfalls keinerlei Sach- oder Personenschäden verursacht. 

Weitere Schadensbeispiele finden Sie hier.

Fazit: Eine einfache Betriebshaftpflicht reicht für diese Zielgruppe nicht aus. 



Wann ist eine alleinstehende Betriebshaftpflicht sinnvoller als der Einschluss des Bausteins in die IT-Haftpflicht?

Die Betriebshaftpflicht in einer IT-Police ist meist eine Bürohaftpflicht, also eine Betriebshaftpflicht, deren Bedingungen auf solche Risiken ausgelegt sind.  
Jedoch: Es kann Szenarien geben, bei denen diese normalen Bedingungen nicht ausreichen und dadurch eine individuelle Betriebshaftpflicht zwingend erforderlich ist: 

Produkt-Haftpflicht 

Ein IT-Unternehmen vertreibt aus Nicht-EU-Ländern importierte Hardware an Endkunden. Nach Gesetzlage haftet das Unternehmen als Quasi-Hersteller (wie ein normaler Hersteller). Sollten also fehlerhafte Waren vertrieben werden, Rückrufe notwendig sein oder Schäden aus der Ware entstehen, wird besagtes Unternehmen in die Haftung genommen. Ein Einschluss dieses Zusatzes ist in den meisten Standard-IT-Absicherungen nicht möglich. 

Drohnen 

Wenn ein Unternehmen zu Werbezwecken oder ähnlichen Tätigkeiten eine Drohne verwendet, haftet es auch für Schäden, die durch den Einsatz der Drohne entstehen können.  
Beispiel: Der Akku einer Drohne gibt den Geist auf und das Fluggefährt fällt einem Fußgänger auf den Kopf. Die Haftung liegt hier bei dem Unternehmen und es muss für den Personenschaden aufkommen. In vielen Betriebshaftpflichtversicherungen ist dies mitversichert, aber nicht zwangsläufig in einer typischen Bürohaftpflicht. 



Sind Schadenersatzansprüche im Bereich Datenschutz versichert?

Insbesondere online kann die Verletzung der genannten Rechte schnell passieren. Einmal nicht „aufgepasst“ und schon riskiert man eine Abmahnung oder Schadensersatzaufforderung. In einer IT-Versicherung werden diese Schadensersatzaufforderungen abgewehrt, wenn sie unbegründet sind und erstattet, wenn die Forderungen berechtigt sind. In diesem Bereich wird meist mit einem adäquaten Sublimit gearbeitet. 



Sind Vertragsstrafen versichert? 

Eine Haftpflichtversicherung bietet Leistung nach gesetzlicher Haftung an. Vertragsstrafen bilden eine persönliche Haftungserweiterung des Dienstleisters, weshalb diese in der Regel nicht als mitversichert gelten.  
Insbesondere im IT-Dienstleistungsbereich sind diese Dienstleistungsverträge mit Vertragsstrafen aber mittlerweile keine Seltenheit. Einige Versicherungsunternehmen bieten in Ihren IT-Versicherungen eine Klausel an, die solche Schäden bis zu einem festgelegten Sublimit mitversichern.  
Bei Beratung Ihres Kunden empfehlen wir, diesen Punkt mit in das Gespräch aufzunehmen. 



Sind DSGVO-Strafzahlungen versichert? 

Die Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO) regelt die Haftung und die Strafzahlungen, die bei einer Datenschutzverletzung gefordert werden dürfen.  
Zunächst einmal gilt für diese Strafen: Straf- und Bußgelder können und dürfen in Deutschland nicht versichert werden, da dies dem Bestrafungsgedanken entgegensteht. Eigenschäden sind also klar ausgeschlossen.  
Dies gilt jedoch nicht zwangsläufig für die Haftpflichtansprüche, die entstehen, wenn der Fehler Ihres Kunden zu einer Datensicherheitsverletzung bei seinem Auftraggeber führt und dieser Auftraggeber nun zu einem Bußgeld verpflichtet wird. Der Auftraggeber darf das Bußgeld bei dem Schadenverursacher geltend machen. Fremdschäden könnten also je nach Bedingungswerk versichert sein.


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