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Lernen Sie die Gebäudeversicherung für Gewerbeimmobilien kennen

Finden Sie hier Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Gebäudeversicherung

Gebäudeversicherung für Gewerbeimmobilien: 
Zu Schadensbeispielen / Zu Vertriebsmaterialien / Zum Bedingungswerk 

Herobanner Gebaeude

- Was deckt die Gebäudeversicherung ab?
- Elementarschadenversicherung
- Neuwert, Zeitwert, gemeiner Wert
- Unterversicherung
- Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
- Entschädigungsgrenzen
- Wie wird der Versicherungsfall definiert?
- Versicherungsumfang nachträglich erweitern



Was deckt die Gebäudeversicherung ab?

Die Gebäudeversicherung deckt Schäden an Gebäuden und ihren Bestandteilen durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Elementargefahren und mehr.  Eingeschlossen sind auch technische Gebäudebestandteile, Gebäudezubehör,  
sowie bewegliche Sachen, die der Instandhaltung oder dem Unterhalt des Gebäudes dienen und sich im Gebäude oder außen am Gebäude befinden können.  
Weitere Zubehörteile und Grundstücksbestandteile können ebenfalls auf dem Versicherungsort, für den der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt, mitversichert werden. 

Wie genau das Bedingungswerk aufgebaut ist, erfahren Sie in diesem Artikel



Welche Schäden deckt die Elementarschadenversicherung? 

Die Elementarschadenversicherung deckt Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Erdbeben und Erdrutsche. Sie ergänzt damit die Gebäudeversicherung für umfassenderen Schutz.  
Je nach Versicherungsvertrag können auch Schäden aus Starkregenereignissen versichert werden. 



Was ist der Unterschied zwischen gleitendem Neuwert, Neuwert, Zeitwert und gemeinem Wert? 

In der Gebäudeversicherung beeinflussen die folgenden Bewertungsansätze, wie Schäden und Entschädigungen berechnet werden. 

Gleitender Neuwert: Hier wird der ortsübliche Neubauwert des Gebäudes in Mark des Jahres 1914 als Versicherungswert verwendet. Dieser Wert wird mithilfe des Baupreisindex an die Baukostenentwicklung angepasst und stellt den ortsüblichen Neubauwert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls dar. 

Neuwert: Der Neuwert repräsentiert den Betrag inklusive Architektengebühren und anderen Planungskosten, der benötigt wird, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand herzustellen. 

Zeitwert: Der Zeitwert wird berücksichtigt, wenn die Versicherung nur zum Zeitwert vereinbart ist oder wenn der Zeitwert im Vergleich zum Neuwert weniger als einen bestimmten Prozentsatz beträgt. Er ergibt sich aus dem Neuwert des Gebäudes abzüglich eines Abschlags basierend auf seinem Zustand und Abnutzungsgrad. 

Gemeiner Wert: Wenn die Versicherung zum gemeinen Wert vereinbart ist oder das Gebäude für seinen Zweck nicht mehr nutzbar ist, wird der gemeine Wert verwendet. Dies entspricht dem Verkaufspreis des Gebäudes oder des Altmaterials. 



Was bedeutet Unterversicherung in der Gebäudeversicherung? 

Unterversicherung tritt auf, wenn die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert ist. In diesem Fall wird die Entschädigung im Schadensfall entsprechend gekürzt.  
Bei Vereinbarung des gleitenden Neuwertes verzichten einige Versicherer auf die Einrede der Unterversicherung, sofern der Wert 1914 korrekt gebildet wurde. 



Gilt die Gebäudeversicherung auch für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit? 

Ja, die Gebäudeversicherung deckt in der Regel Schäden durch grobe Fahrlässigkeit. Beachten Sie jedoch, dass die Definition von grober Fahrlässigkeit je nach Versicherungsvertrag unterschiedlich sein kann, zudem sind Leistungskürzungen möglich. 



Gibt es Entschädigungsgrenzen? 

Ja, es gibt Entschädigungsgrenzen für verschiedene Aspekte wie die vereinbarte Versicherungssumme und zusätzliche Entschädigungsgrenzen.  
Diese Begrenzungen bestimmen die maximale Entschädigungssumme, die je nach Versicherungstarif variieren kann. 



Wie wird ein Versicherungsfall in der Gebäudeversicherung definiert? 

Ein Versicherungsfall umfasst alle Schäden, die innerhalb einer bestimmten Zeitspanne durch dieselbe Ursache entstehen. Die Definition kann je nach Versicherer variieren. 



Kann ich den Umfang meiner Gebäudeversicherung nachträglich erweitern? 

Ja, es ist oft möglich, Gebäudeversicherungen durch Erweiterungen anzupassen, um zusätzliche Risiken abzudecken. Die Möglichkeit zur Erweiterung hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Versicherbarkeit aufgrund des Standorts des Gebäudes.  
Die ZÜRS-Zone (Zonierung für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) spielt hierbei eine Rolle. Sie hilft, das Risiko von Überschwemmungen zu bewerten und angemessene Prämien festzulegen. 


Erfahren Sie im Wissenszentrum, wie Sie Thinksurance für Ihre Beratungen nutzen. 

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