Berufshaftpflichtversicherung für Architekten & Ingenieure: Schadensbeispiele
Erfahren Sie, welche typischen Schäden auftreten können
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Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure:
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Personenschaden
- Ein Bauarbeiter fällt bei Bauarbeiten durch eine nicht gesicherte Öffnung und erleidet dabei schwere Verletzungen.
Der VN war für die Sicherungsmaßnahmen verantwortlich, die Berufshaftpflichtversicherung kommt für die Behandlungskosten und das Schmerzensgeld auf. - Ein Kunde stolpert im Planungsbüro über ein ungesichertes Kabel.
Der entstandene Schaden inkl. Arztkosten beläuft sich auf 20.000 Euro.
Sonstiger Schaden (Sachschaden)
- Eine Innenarchitektin stößt beim Ausmessen von Regalböden eine hochwertige Blumenvase um. Diese geht zu Bruch.
Der entstandene Schaden beläuft sich auf 5.000 Euro.
Sonstiger Schaden (Vermögensschaden)
- Ein Bauingenieur, auch als Gutachter tätig, trägt einen falschen Wert in sein Gutachten ein. Der Auftraggeber trifft dadurch eine unvorteilhafte Entscheidung.
Der berechtigt eingeforderte Schaden beläuft sich auf 60.000 Euro. - Durch einen Planungsfehler wurde für die Abfahrt in der Tiefgarage eines Gebäudes im Kurvenbereich ein zu enger Radius gewählt.
Dieser Fehler wurde erst nach den Rohbauarbeiten festgestellt. Die Berufshaftpflichtversicherung leistet hierfür Schadenersatz.
Umwelthaftpflicht
- Frau A. entwirft eine Abwasseranlage für eine Klinik. In der Planung der Filteranlage unterläuft ihr ein Fehler, welcher zu einer Verschmutzung des nahegelegenen Flusses führt.
Die Umwelthaftpflichtversicherung deckt die Reinigungskosten und Gerichtsgebühren sowie Schadensersatzforderungen.
Umweltschaden
- Ein Ingenieurbüro ist mit der Planung und Überwachung eines Bauprojekts beauftragt, bei dem es um den Bau einer Kläranlage geht.
Während das Büro die Aufsicht über den Bau hat, kommt es zu einem Austritt von Abwasser, das in den Boden und das Grundwasser gelangt. Dadurch wird das Grundwasser in der Umgebung der Kläranlage kontaminiert und es kommt zu einer Schädigung der Umwelt.
Die Kosten für die Sanierung des Bodens und des Grundwassers werden durch die Umweltschadenversicherung übernommen.
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