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Lernen Sie die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten & Ingenieure kennen

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die BHV für Architekten & Ingenieure

Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure: 
Zu Vertriebsmaterialien / Zu Schadensbeispielen / Zum Bedingungswerk

Herobanner Inhalt (2)

- Was ist eine BHV für Architekten & Ingenieure + Welche Risiken deckt sie ab?
- Unterliegen Architekten & Ingenieure einer Versicherungspflicht?
- Welche Rolle spielt die gesetzliche Haftung?
- Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
- Begriffsklärung: Wer ist was beim Bau?
- Leistungsphasen nach der HOAI
- Honorarrechtsschutzversicherung
- Objektschadendeckung



Was ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure und welche Risiken deckt sie ab? 

Die BHV für Architekten und (beratende) Ingenieure schützt vor finanziellen Verlusten aufgrund von Haftungsansprüchen Dritter, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen können.  

Zudem übernimmt sie die Kosten für Schadensersatzforderungen, rechtliche Verteidigungskosten und andere mit Haftungsansprüchen verbundene Ausgaben. 

Folgende Aufgaben werden von der Berufshaftpflicht übernommen: 

  • Prüfung der Schadensansprüche Dritter auf Rechtmäßigkeit 
  • Abwehr unberechtigte Ansprüche vor Gericht und Übernahme sämtlicher anfallender Kosten für den Gerichtsprozess 
  • Übernahme aller entstehenden Kosten im Falle eines berechtigten Schadensersatzanspruches

Was ist der Unterschied zwischen einer Berufs- und Betriebshaftpflicht? Erfahren Sie mehr in diesem Artikel.



Unterliegen Architekten und Ingenieure einer Versicherungspflicht? 

Eine generelle Versicherungspflicht gibt es nicht. Diese Informationen gibt es jedoch zu beachten: 

Architekten: Freischaffende Architekten, Städteplaner und Innen- und Landschaftsarchitekten sind verpflichtet, ihrer Kammer eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen, falls sie einer solchen angehören.  
Das Gleiche gilt für eine PartGmbH (Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung). 

Ingenieure: Ingenieure, die einer Kammer angehören oder einer solchen angehören wollen, benötigen verpflichtend eine Berufshaftpflichtversicherung.  
Für alle anderen ist die Absicherung freiwillig, aber wichtig zum Schutz des Firmen- und Privatvermögens. 



Welche Rolle spielt die gesetzliche Haftung von Architekten und Ingenieuren beim Versicherungsschutz? 

Architekten und Ingenieure haften unter Umständen bis zu 30 Jahre für Ihre Leistungen und Planungen. Dies gilt auch, falls die Tätigkeit bereits gewechselt oder aufgegeben wurde und der damalige Versicherungsvertrag längst gekündigt ist. Daher ist es wichtig, bei Aufgabe der Tätigkeit darauf zu achten, dass die Bedingungen für die Nachhaftung und Nachmeldefrist gegeben sind.  

Folgende Dinge gefährden eine dauerhafte Absicherung: 

  • Ende des Vertrags aufgrund Zahlungsunfähigkeit, Vergleich, Konkurs oder Kündigung 
  • Vertragslaufzeit kürzer als 5 Jahre 
  • Auflösung des Vertrags noch vor vollständiger Geschäftsaufgabe 

Diese genannten Punkte haben Einfluss auf die Nachmeldefrist und die Nachhaftung.



Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein? 

In vielen Bundesländern gelten unter bestimmten Voraussetzungen Mindestversicherungssummen in Höhe von 1.500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden.  
Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass es sich nicht um eine Haftungsbegrenzung handelt. Architekten und Ingenieure haften so wie alle anderen Kammer- und Freiberufler in unbegrenzter Höhe.  
Insbesondere bei Bauprojekten werden oft von den Auftraggebern bestimmte Versicherungssummen gefordert und für die Zusammenarbeit vertraglich festgelegt. Als Nachweis dient auf Anfrage eine Versicherungsbestätigung des Versicherungsvertrages. 



Begriffsklärung: Wer ist wer beim Bau? 

Bauherr: ist für das Bauvorhaben rechtlich und wirtschaftlich verantwortlich. 

Bauträger: errichtet auf eigenem Grund und Boden Bauvorhaben, um diese später zu vermieten oder zu verkaufen. Dabei führt dieser keine eignen Bauleistungen durch. 

Generalunternehmer: übernimmt sämtliche zu einem Bau gehörigen Leistungen. Dabei kann er sowohl selbst Teilleistungen erbringen als auch Aufträge für Teilleistungen an Subunternehmer vergeben. 

Generalübernehmer: ist für die Gesamtherstellung des Bauvorhabens verantwortlich. Dabei erbringt dieser allerdings keine eigenen Bauleistungen, sondern beauftragt Subunternehmer. 

BIM- / Informationsmanager: koordiniert das Planen, Erstellen und Betreiben, sowie die Überwachung von Bauwerken anhand der digitalen Arbeitsmethode Building Information Modeling (BIM) 



Was sind die Leistungsphasen nach der HOAI? 

Verschiedene Leistungsphasen werden bei den Gesellschaften unterschiedlich eingepreist, da die verschiedenen Tätigkeiten statistisch unterschiedliche Schadenwahrscheinlichkeiten aufweisen.  
Je nachdem, welche Leistungsphase durchgeführt wird, werden unterschiedliche Beitragssätze zugrunde gelegt. 

Die Leistungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sind in folgende Phasen unterteilt: 

Planung / Leistungsphasen 1-4: Grundlagenermittlung – Vorplanung – Entwurfsplanung – Genehmigungsplanung 

Variable Aufgabenteilung / Leistungsphasen 5-7: Ausführungsplanung – Vorbereitung der Vergabe – Mitwirkung bei der Vergabe 

Bauleitung / Leistungsphasen 8-9: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation – Objektbetreuung 



Was ist eine Honorarrechtsschutzversicherung? 

Der Honorarrechtsschutz übernimmt gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Honoraransprüchen aus Ihren Werk- und Dienstverträgen.  
Bei manchen Gesellschaften kann dieser in die Berufshaftpflichtversicherung aufgenommen werden.



Was ist eine Objektschadendeckung?

Eine Objektschadendeckung ist eine Ausschlussdeckung, die der Auftraggeber fordern kann, um ausschließlich ein bestimmtes Objekt abzusichern.  
Dabei wird sichergestellt, dass die unverbrauchte Versicherungssumme jederzeit bei Schäden beim ausgewählten Objekt zur Verfügung steht. 


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