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Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte: Schadensbeispiele

Erfahren Sie, welche typischen Schäden auftreten können

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Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte:
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Herobanner Berufshaftpflicht Ärzte


Berufshaftpflicht:
 

  • Eine Zahnärztin hat bei einer Wurzelbehandlung einen Fehler gemacht, der zu einem bleibenden Nervenschaden bei ihrem Patienten führte.  
    Der Patient erhält nun Schadensersatz in Höhe von einer monatlichen Rente in Höhe von 1.000 Euro aufgrund der dauerhaften Schädigung. 
  • Ein Arzt hat bei einer Operation einen Fehler gemacht, der zu Komplikationen bei seinem Patienten führte.  
    Der Patient verlangt nun Schadensersatz in Höhe von 50.000 Euro für die entstandenen Behandlungskosten und den Verdienstausfall. 
  • Die Leiterin einer ambulanten Gemeinschaftseinrichtung hat bei der Reinigung des Bodens einen Fehler gemacht und eine rutschige Stelle hinterlassen. Ein Besucher ist darauf ausgerutscht und hat sich verletzt. Der Besucher verlangt nun Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro für die entstandenen Behandlungskosten und den Verdienstausfall. 


Off-Label-Use:
 

Ein Arzt behandelte seinen Patienten aufgrund von Symptomen, die auf eine ihm bekannte Erkrankung hindeuteten. 

In der Vergangenheit hatte er bereits erfolgreich ein Medikament verabreicht, das eigentlich nicht für diese Erkrankung zugelassen war. Der Arzt schlug seinem Patienten vor, eine ähnliche Off-Label-Behandlung zu versuchen. Die korrekte Aufklärung über die fehlende Zulassung, mögliche Alternativen und Risiken erfolgte und wurde dokumentiert.  
Leider führten Wechselwirkungen zu schweren chronischen Schäden beim Patienten. Nun fordert dieser einmalige Schadenersatz in Höhe von 40.000 € sowie eine lebenslange monatliche Rente von 1.000 €. 



Compassionate-Use:
 

Compassionate-Use = Behandlung mit Medikamenten, die noch nicht zugelassen sind 

Ein Arzt stößt mit den verfügbaren Medikamenten an seine Grenzen und sieht für die Behandlung seiner Patientin nur noch einen Ausweg: Einen Compassionate-Use.  
Die korrekte Aufklärung über die fehlende Zulassung, mögliche Alternativen und Risiken erfolgte und wurde dokumentiert. Die Patientin stimmte zu.  
Durch das verabreichte Medikament hat die Patientin eine Reaktion gezeigt, welche Ihr eine Teilnahme am Arbeitsalltag unmöglich macht.  
Hierdurch entsteht ein Schadensersatz in Höhe von 30.000 Euro für die entstandenen Behandlungskosten und den Verdienstausfall der betroffenen Patientin. 


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