Wie das Bedingungswerk der Betriebshaftpflichtversicherung aufgebaut ist
Lernen Sie die einzelnen Komponenten des Bedingungswerks kennen
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Betriebshaftpflichtversicherung:
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Zum Unterschied Berufs-, Betriebshaftpflicht
Der Aufbau der vom Gesamtverband der Versicherer (GDV) vorgegebenen allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ist immer identisch.
Je nach Branche bzw. beruflicher Tätigkeit gibt es eigene Bedingungswerke nach identischem Schema, die auf die besonderen Bedürfnisse der jeweiligen Berufsgruppe zugeschnitten sind.
Die AVB sind in drei Abschnitte gegliedert, die wichtigsten Inhalte werden Ihnen in diesem Artikel kurz erläutert:
- A1 – Betriebs- und Berufshaftpflichtrisiko
- A2 – Umweltrisiko
- A3 – Produkthaftpflichtrisiko
A1 – Betriebs- und Berufshaftpflichtrisiko
Personen- und Sachschäden: Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch die operative Tätigkeit des Unternehmens verursacht werden. Dazu gehören Verletzungen von Personen sowie Beschädigungen oder Zerstörungen von Eigentum Dritter.
Unechte Vermögensschäden: Die Versicherung übernimmt Kosten für Vermögensschäden, die aus vorausgehenden Personen- oder Sachschäden resultieren.
Diese sind explizit von echten Vermögensschäden abzugrenzen, die z.B. aus Beratungsfehlern resultieren. Solche Schäden sind über eine eigenständige Vermögensschadenhaftplicht abzusichern, was allerdings nur für ein begrenztes Spektrum an Berufen und Betriebsarten möglich ist.
A2 – Umweltrisiko
Umwelthaftpflicht: Die Umwelthaftpflicht deckt die finanzielle Verantwortung eines Unternehmens für Schäden oder Verletzungen, die Dritten aufgrund von Umweltauswirkungen oder Umweltverschmutzung entstehen.
Umweltschadenversicherung: Die Umweltschadenversicherung konzentriert sich hauptsächlich darauf, die Kosten abzudecken, die bei der Beseitigung oder Sanierung von Umweltschäden entstehen.
A3 – Produkthaftpflichtrisiko
Produkthaftpflicht: Falls Produkte des Unternehmens Schäden bei Kunden oder Dritten verursachen, deckt die Versicherung die damit verbundenen Haftungsansprüche ab.
Hier lässt sich unterscheiden zwischen der konventionellen (oder auch einfachen) sowie der erweiterten Produkthaftpflicht: Während die konventionelle Produkthaftpflicht vor allem für Hersteller von Endprodukten relevant ist, greift die erweiterte Produkthaftpflicht vor allem bei Produzenten von Teilkomponenten oder -stoffen, die später weiterverarbeitet, -vermischt oder -verbunden werden.
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