Was sind typische Versicherungs- und Schadensfälle für die Kautionsversicherung?
Lernen Sie Beispielfälle von Bietungsgarantie, Gewährleistungsbürgschaft & mehr kennen
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Kautionsversicherung:
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Anzahlungs- bzw. Vorauszahlungsbürgschaft:
Ein Bauunternehmen errichtet ein Mehrfamilienhaus. Um während der Bauphase zahlungsfähig zu bleiben, benötigt es vom Auftraggeber mehrere Vorauszahlungen.
Diese Zahlungen leistet der Auftraggeber nur unter der Bedingung, dass der Bauunternehmer eine Vorauszahlungsbürgschaft in Form einer Kautionsversicherung stellt. So ist sichergestellt, dass der Auftraggeber seine Vorauszahlungen im Fall der Fälle vom Kautionsversicherer zurückgezahlt bekommt.
Bietungsgarantie:
Ein Stahlproduzent nimmt an einer öffentlichen Ausschreibung teil. Es geht um den Neubau einer Autobahnbrücke, für den das Unternehmen Träger zuliefert.
Der Vertrag sieht eine Konventionalstrafe vor für den Fall, dass der Stahlproduzent die Träger nicht fristgerecht zur Verfügung stellt und dass das Projekt dadurch ins Stocken gerät. Tritt dieser Fall ein und kann der Stahlproduzent nicht zahlen, übernimmt der Kautionsversicherer die Konventionalstrafe.
Gewährleistungsbürgschaft:
Ein Maschinenbau-Unternehmen liefert einem Energiekonzern eine Turbine. Der Energiekonzern möchte sich für den Gewährleistungsfall finanziell absichern – der Maschinenbauer stellt eine Gewährleistungsbürgschaft in Form einer Kautionsversicherung.
Ein halbes Jahr nach Inbetriebnahme fällt die Turbine aus und muss teuer repariert werden. Kann der Maschinenbauer dafür nicht zahlen, springt der Kautionsversicherer ein.
Zahlungsgarantie:
Eine Grand-Hotel bestellt 500 Fenster, die nach Maß gefertigt werden müssen und somit nicht anderweitig einsetzbar sind. Der Vertrag sieht vor, dass der Kaufpreis erst nach Montage fällig wird.
Um seine Forderung abzusichern, besteht der Fensterbauer auf einer Zahlungsgarantie in Form einer Kautionsversicherung. Damit ist sichergestellt, dass im Fall der Fälle der Kautionsversicherer die Rechnung begleichen würde.
Zollbürgschaft:
Eine Möbelhauskette bestellt Ware in Fernost. Auf den Import fallen hohe Zölle an, die der Händler aber erst vollständig begleichen kann, nachdem er mit dem Verkauf der Ware begonnen hat.
Deshalb beantragt er bei den Behörden eine Stundung. Der Antrag wird unter der Auflage genehmigt, dass der Möbelhändler eine Zollbürgschaft in Form einer Kautionsversicherung vorliegt. Dadurch bekommt die stundende Behörde die Abgaben auf jeden Fall.
Mietkautionsversicherung:
Eine Wohnungsbaugenossenschaft lässt ihre Geschäftsstelle sanieren. Für die Dauer der Bauarbeiten mietet sie übergangsweise eine Etage in einem angrenzenden Bürokomplex an. Der Vermieter fordert eine hohe Mietkaution.
Da die Liquidität der Genossenschaft bereits durch die Sanierung und den Umzug stark belastet ist, schließt sie eine Mietkautionsversicherung ab und händigt dem Vermieter der Büroetage eine Bürgschaftsurkunde aus. Fordert der Vermieter die Kaution an, zahlt die Versicherungsgesellschaft diese aus.
Mietkautionsversicherung (1):
Ein Textil-Einzelhändler betreibt sein Geschäft in gemieteten Räumen. Die Kaution hat er in Form einer Mietkautionsversicherung erbracht. Vor seinem Einzug hat der Händler den Laden nach seinen Vorstellungen umbauen lassen. Im Mietvertrag ist vereinbart, dass beim Auszug alles wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt werden muss.
Nach einigen Jahren rutscht das Geschäft in eine finanzielle Notlage. Der Geschäftsführer kündigt den Mietvertrag, doch für den Rückbau des Ladens ist kein Geld mehr übrig. Der Kautionsfall tritt ein. Der Versicherer springt ein und überweist dem Vermieter den vertraglich vereinbarten Betrag.
Die Versicherungsleistung kommt also dem Vermieter zugute. Gleichzeitig bietet die Kautionsversicherung auch dem Mieter, also dem Versicherungsnehmer, eine Reihe von Vorteilen: Sie stellt eine kostengünstige, liquiditätsschonende und unkomplizierte Alternative zu Barkaution und Bankbürgschaft dar.
Hinzu kommt: Angenommen, nicht der Mieter, sondern der Vermieter gerät in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Eine Barkaution kann in diesem Fall verloren gehen, wenn der Vermieter sie verbotenerweise nicht getrennt vom eigenen Vermögen aufbewahrt hat. Bei der Mietkautionsversicherung ist dieses Szenario ausgeschlossen. Denn der Vermieter bekommt kein Geld in die Hand, sondern eine Bürgschaftsurkunde.
Mietkautionsversicherung (2):
Ein junger Online-Händler möchte eine Lagerfläche anmieten. Das Wohnzimmer des Gründers ist inzwischen zu klein, um die Vielzahl an Bestellungen abzuwickeln.
Ein passendes Objekt ist schnell gefunden, doch die Mietkonditionen haben es in sich: Anders als bei Wohnungen dürfen Vermieter von Gewerbeflächen weit mehr Kaution verlangen als drei Kaltmieten. So kommt es, dass der Online-Händler die sechsfache Monats-Warmmiete in Höhe von 1.500 Euro hinterlegen soll, also 9.000 Euro. Fast genauso viel wie die Kreditlinie bei seiner Hausbank.
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