Lernen Sie die Produkthaftpflichtversicherung kennen
Finden Sie hier Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Produkthaftpflichtversicherung
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- Produkthaftung und Produkthaftpflichtversicherung
- Produkthaftungsgesetz
- Wer gilt als Hersteller?
- Konventionelle Produkthaftpflichtversicherung
- Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung
- Bausteine der erweiterten Produkthaftpflicht
- Produkrückrufversicherung
Produkthaftung und Produkthaftpflichtversicherung
Unternehmen, die Produkte herstellen, liefern, bearbeiten oder weiterverarbeiten, können für Schäden haften, die durch fehlerhafte Produkte entstehen. Dabei geht es nicht nur um klassische Hersteller. Auch Händler, Importeure oder Unternehmen, die Produkte unter eigener Marke vertreiben, können betroffen sein.
Die Produkthaftpflichtversicherung ist deshalb ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Haftpflichtversicherung.
Sie schützt Unternehmen vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter aufgrund eines fehlerhaften Produkts.
Wichtig ist dabei die Abgrenzung zwischen einem Mangel am Produkt selbst und einem Schaden durch das Produkt.
Ein reiner Produktmangel betrifft zunächst die Gewährleistung.
Beispiel: Ein geliefertes Produkt funktioniert nicht wie vereinbart. Entsteht durch das fehlerhafte Produkt aber ein Schaden an einer anderen Sache oder wird eine Person verletzt, kann daraus ein Haftpflichtschaden entstehen.
Produkthaftungsgesetz
Das Produkthaftungsgesetz regelt, dass der Hersteller eines fehlerhaften Produkts zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet ist, wenn durch den Fehler jemand verletzt, getötet oder eine Sache beschädigt wird.
Bei dem Produkthaftungsgesetz handelt es sich um eine Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass der Hersteller haftet, wenn er ein fehlerhaftes Produkt in den Verkehr gebracht hat. Unabhängig davon, ob ihm ein Verschulden trifft.
Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände berechtigterweise erwartet werden kann. Zu berücksichtigen sind unter anderem die Darbietung des Produkts, der Gebrauch, mit dem billigerweise gerechnet werden kann, und der Zeitpunkt des Inverkehrbringens.
Wer gilt als Hersteller?
Hersteller ist, wer das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt hat. Als Hersteller gilt außerdem der sogenannte Quasi-Hersteller.
Quasi-Hersteller kann jeder sein, der sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen Kennzeichens nach außen als Hersteller ausgibt.
Auch Importeure, die Produkte mit wirtschaftlichem Zweck in den Europäischen Wirtschaftsraum einführen, können im Sinne des Produkthaftungsgesetzes wie Hersteller behandelt werden. Wenn der tatsächliche Hersteller nicht festgestellt werden kann, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch der Lieferant als Hersteller gelten.
Konventionelle Produkthaftpflichtversicherung
Die konventionelle Produkthaftpflichtversicherung bezieht sich auf die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden. Voraussetzung ist, dass diese Schäden durch vom Versicherungsnehmer hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse verursacht wurden.
Beispiel: Ein fehlerhaftes Produkt verursacht bei einem Kunden einen Sachschaden oder verletzt eine Person. Solche klassischen Personen- und Sachschäden fallen grundsätzlich in den Bereich der konventionellen Produkthaftpflicht.
Nicht automatisch umfasst sind jedoch Schäden der erweiterten Produkthaftpflicht. Diese können gesondert versichert werden.
Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung
Die konventionelle Produkthaftpflichtversicherung schützt vor allem bei klassischen Personen- und Sachschäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt entstehen. In der Praxis entstehen Produktschäden aber häufig nicht erst beim Endverbraucher, sondern bereits in der Liefer- oder Produktionskette.
Hier wird die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung benötigt. Sie ist besonders relevant für Unternehmen, deren Produkte von anderen Betrieben weiterverarbeitet, eingebaut, vermischt, verbunden oder als Bestandteil eines anderen Produkts verwendet werden.
Beispiel:
Ein Hersteller liefert ein fehlerhaftes Bauteil. Der Abnehmer baut dieses Bauteil in ein größeres Produkt ein. Der Fehler wird erst später entdeckt. Es können zusätzliche Kosten entstehen, zum Beispiel für den Ausbau, den Austausch, die Nachbearbeitung oder die Prüfung weiterer Produkte.
Solche Kosten sind nicht über die konventionelle Produkthaftpflichtversicherung abgedeckt. Hierfür ist eine erweiterte Produkthaftpflicht erforderlich. Über diese können auch bestimmte Vermögensschäden abgesichert werden, die im Zusammenhang mit mangelhaften Produkten entstehen.
Bausteine der erweiterten Produkthaftpflicht
Verbindungs-, Vermischungs- und Verarbeitungsschäden
Ein mangelhaftes Erzeugnis wird mit anderen Produkten verbunden, vermischt oder verarbeitet. Dadurch kann ein mangelhaftes Gesamtprodukt entstehen, das sich aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht mehr sinnvoll trennen lässt.
Beispiel:
Ein fehlerhaftes Aroma wird in eine Produktionscharge von Säften eingebracht. Die gesamte Charge ist dadurch mangelhaft und muss vernichtet werden.
Weiterverarbeitungs- und Weiterbearbeitungsschäden
Ein mangelhaftes Produkt wird weiterverarbeitet oder weiterbearbeitet, ohne dass eine Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen Produkten stattfindet. Es geht also um Fälle, in denen der Abnehmer auf Basis des gelieferten Produkts weitere Arbeitsschritte ausführt.
Beispiel:
Der VN liefert Metallplatten an einen Industriebetrieb. Der Abnehmer schneidet, biegt und bohrt daraus Gehäuseteile. Nach der Bearbeitung stellt sich heraus, dass das Material zu weich ist und die fertigen Gehäuseteile nicht stabil genug sind.
Aus- und Einbaukosten
Ein mangelhaftes Produkt wurde bereits eingebaut, angebracht, verlegt oder aufgetragen. Wird der Mangel später festgestellt, können erhebliche Kosten entstehen, um das fehlerhafte Produkt auszubauen und ein mangelfreies Produkt einzubauen.
Beispiel:
Der VN liefert Dichtungen an einen Anlagenbauer. Der Anlagenbauer verbaut diese Dichtungen in mehreren Heizungsanlagen. Nach der Inbetriebnahme stellt sich heraus, dass die Dichtungen materialbedingt undicht werden.
Um den Mangel zu beheben, müssen die Anlagen teilweise geöffnet, die fehlerhaften Dichtungen ausgebaut und neue Dichtungen eingesetzt werden.
Schäden durch mangelhafte Maschinen
Durch eine vom Versicherungsnehmer mangelhaft hergestellte, gelieferte, montierte oder gewartete Maschine werden beim Abnehmer mangelhafte Produkte hergestellt.
Beispiel:
Der VN liefert eine Abfüllmaschine an einen Hersteller von Reinigungsmitteln. Die Maschine dosiert aufgrund eines technischen Mangels zu wenig Wirkstoff in die Flaschen. Der Fehler fällt erst nach der Produktion mehrerer Chargen auf. Die abgefüllten Reinigungsmittel entsprechen deshalb nicht der vorgesehenen Qualität und können nicht regulär verkauft werden.
Prüf- und Sortierkosten
Prüf- und Sortierkosten können relevant werden, wenn bei einzelnen Produkten bereits ein Mangel festgestellt wurde und aufgrund eines ausreichenden Stichprobenbefundes zu befürchten ist, dass weitere gleichartige Produkte derselben Charge ebenfalls mangelhaft sind.
In solchen Fällen können Kosten entstehen, um die übrigen Produkte zu überprüfen, mangelhafte Teile auszusortieren und mangelfreie Produkte wieder freizugeben.
Beispiel:
Ein Unternehmen liefert Schrauben an einen Maschinenhersteller. Bei der Montage brechen einzelne Schrauben aus einer Lieferung. Eine Stichprobe zeigt, dass auch weitere Schrauben derselben Charge betroffen sein könnten. Der Maschinenhersteller lässt deshalb die noch vorhandenen und bereits bereitgestellten Schrauben prüfen und mangelhafte Teile aussortieren.
Produktrückrufversicherung
Ein Produktrückruf wird erforderlich, wenn ein bereits in Verkehr gebrachtes Produkt sicherheitsrelevante Fehler oder Risiken aufweist. Ziel ist es, Gefahren für Verbraucher, Benutzer oder Dritte zu vermeiden oder bereits bestehende Risiken zu beseitigen. Der Rückruf betrifft Produkte, die sich bereits im Umlauf befinden, zum Beispiel beim Händler, im Handelssystem oder beim Endkunden.
Gründe für einen Produktrückruf können zum Beispiel sicherheitsrelevante Fehler am Produkt, Meldungen über Störungen, Schäden oder Beinahe-Unfälle, Ergebnisse interner Tests, Erkenntnisse aus der Produktbeobachtung oder Hinweise von Kunden, Händlern, Reparaturbetrieben oder Behörden sein.
Der Hersteller ist verpflichtet, seine Produkte auch nach dem Inverkehrbringen zu beobachten. Werden Risiken erkennbar, muss er geeignete Maßnahmen ergreifen, um Gefahren zu vermeiden. Dazu können Warnungen, Kundennachrichten, technische Nachrüstungen, ein Austausch oder auch ein Rückruf gehören.
Ein Rückruf ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Gefahr nicht durch mildere Maßnahmen beseitigt werden kann. Es geht also nicht nur darum, ein mangelhaftes Produkt zu ersetzen, sondern vor allem darum, Personen- oder Sachschäden zu verhindern.
Die Produktrückrufversicherung kann die Kosten absichern, die durch einen notwendigen Rückruf entstehen. Dazu zählen zum Beispiel Benachrichtigungskosten, Kosten für Sortierung und Überprüfung, Transport- und Lagerkosten sowie Kosten für Austausch, Reparatur, Nachrüstung oder Vernichtung betroffener Produkte.
Ein Produktrückruf kann erhebliche Kosten verursachen. Rückrufkosten sind im Rahmen der erweiterten Produkthaftpflicht ausgeschlossen. Für diese Schäden wird eine Rückrufkostenversicherung benötigt.
Beispiel:
Ein Hersteller bringt elektrische Wasserkocher in den Handel. Nach mehreren Kundenmeldungen stellt sich heraus, dass sich einzelne Geräte während des Betriebs überhitzen können. Es besteht Brandgefahr.
Der Hersteller informiert Händler und Kunden, nimmt die betroffenen Geräte zurück und tauscht sie aus. Die Kosten für Information, Rücknahme, Prüfung und Austausch können ein Fall für die Produktrückrufversicherung sein.
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