Lernen Sie die Kfz-Handel- und –Handwerksversicherung kennen
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Kfz-Handel- und –Handwerksversicherung
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Kfz-Handel- und -Handwerksversicherung:
Zu Schadensbeispielen / Zu Vertriebsmaterialien / Zur Kfz-Zusatzhaftpflicht & Betriebshaftpflicht für Kfz-Betriebe / Zu roten Kennzeichen
- Was ist eine Kfz-Handel- und -Handwerk-Versicherung?
- Welchen Versicherungsumfang hat eine Kfz-Handel- und -Handwerk-Versicherung?
- Welchen weiteren Versicherungsschutz benötigen Kfz-Betriebe?
- Welche Fahrzeuge können im Rahmen der Kfz-Handel- und -Handwerk-Versicherung versichert werden?
- Welche Angaben werden für die Quotierung zwingend benötigt?
- Welche Sonderrisiken gibt es?
Was ist eine Kfz-Handel- und -Handwerk-Versicherung?
Die Kfz-Versicherung für Handel- und –Handwerk wird nur in Verbindung mit einer BHV und Kfz-Zusatzhaftpflicht angeboten.
Versichert werden fremde, nicht auf den Betrieb oder Betriebsinhaber zugelassene Fahrzeuge, die zur Bearbeitung vom Betrieb in Obhut genommen werden.
Versichert wird nach Fahrzeugbestand (Anzahl), Einzelhöchstwert der Fahrzeuge und maximaler Entschädigungsgrenze im Schadensfall. Die Angaben werden quartalsweise (Stichtagsmeldung) mit einem Erfassungsbogen angepasst.
Welchen Versicherungsumfang hat eine Kfz-Handel- und -Handwerk-Versicherung?
Die Kfz-Versicherung für Handel und Handwerk besteht aus zwei Hauptkomponenten: der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung. Diese Versicherungen bieten Schutz vor den Risiken, die mit dem Umgang von Fahrzeugen im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit eines Kfz-Betriebs verbunden sind.
Kfz-Haftpflichtversicherung: Deckt Schäden, die Dritten durch die Verwendung des Fahrzeugs entstehen, z.B. bei Probefahrten, Überführungen, beim Rangieren oder Beladen. In einigen Fällen schreibt das Gesetz vor, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, insbesondere wenn rote Kennzeichen verwendet werden.
Kaskoversicherung: Schützt vor Schäden am Fahrzeug, die durch verschiedene Umstände wie Unfälle, Sturm, Hagel oder Diebstahl, auch außerhalb des Betriebsgeländes, verursacht werden. Zusätzlich werden auch Folgeschäden gedeckt, die dem Kunden des Kfz-Betriebs aufgrund eines Kaskoschadens entstehen können, wie Übernachtungskosten, Nutzungsausfall oder Verdienstausfall.
Welchen weiteren Versicherungsschutz benötigen Kfz-Betriebe?
Kfz-Reparaturwerkstätten, Autohändler, und andere Unternehmen im Automobilsektor tragen unterschiedliche Haftungsrisiken. Ähnlich wie bei anderen Betrieben bestehen Haftungsrisiken, wenn Verkehrssicherungspflichten nicht erfüllt werden: In etwa, wenn das Betriebsgelände bei Glatteis nicht gestreut wird und ein Kunde darauf ausrutscht und sich verletzt.
Darüber hinaus gibt es spezifische Risiken, die sich aus dem jeweiligen Geschäftszweck ergeben. Im Fall von Kfz-Betrieben beziehen sich diese Risiken insbesondere auf Fahrzeuge, die entweder zum Verkauf bereitstehen oder vom Kunden zur Reparatur in die Werkstatt gebracht wurden.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Fahrzeuge, die dem Betrieb oder dem Betriebsinhaber gehören, separate Haftpflicht- und Kaskoversicherungen benötigen. Haftungsrisiken können auch durch Reparaturen an Fahrzeugen in der Werkstatt entstehen.
Um sich gegen diese allgemeinen und spezifischen Risiken abzusichern, benötigen Kfz-Betriebe verschiedene Arten von Versicherungen:
- Eine Betriebshaftpflichtversicherung
- Eine Kfz-Zusatzhaftpflichtversicherung
- Eine Kfz-Handel- und -Handwerk-Versicherung
Diese Versicherungsarten sind klar voneinander abgegrenzt und ergänzen sich gegenseitig, ohne sich zu überschneiden.
Nur die Kombination all dieser Versicherungen gewährleistet einen umfassenden Versicherungsschutz.
Dieser Schutz erstreckt sich einerseits auf Haftpflichtansprüche von Kunden und anderen Personen, die mit dem Betrieb in Kontakt kommen, andererseits auf den Schutz der vorhandenen Fahrzeugwerte.
Sollte ein Kfz-Betrieb aus Kostengründen auf eine dieser Versicherungen verzichten, muss er sich der bestehenden Lücken in seinem Versicherungsschutz bewusst sein. Halten Sie diese Entscheidung sorgfältig in der Beratungsdokumentation fest.
Welche Fahrzeuge können im Rahmen der Kfz-Handel- und -Handwerk-Versicherung versichert werden?
- Fahrzeuge wie PKWs, Krafträder und andere Fahrzeugtypen mit rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen
Eigene und fremde zugelassene Fahrzeuge, darunter:
- Eigene Fahrzeuge, die entweder noch auf Dritte zugelassen sind oder bereits umgeschrieben wurden (innerhalb eines begrenzten Zeitraumes)
- Händlereigene Kurzzulassungen (Tageszulassungen)
- Fremde Fahrzeuge in Werkstattobhut
- Eigene und fremde zulassungspflichtige Fahrzeuge, die jedoch nicht zugelassen sind (eine Ausnahme bilden finanzierte und geleaste Fahrzeuge, die bereits vom Eigentümer versichert sind)
- Eigene und fremde nicht zulassungspflichtige Arbeitsmaschinen und Anbaugeräte
Welche Angaben werden für die Quotierung zwingend benötigt?
- Fahrzeugtyp
- Tätigkeitsbereich des Betriebs
- Lage und Sicherungen des Betriebs / Geländes
- Rote Kennzeichen / Werkstattrisiko/ Händlerrisiko
- Überführungen
Welche Sonderrisiken gibt es?
- Omnibusse/Busbetriebe
- Exoten/Supersportler
- Oldtimer/Restaurationsbetriebe
- Landwirtschaftliche Maschinen/Arbeits- und Baumaschinen
- Kräder
- Wohnmobile
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