Zu Content springen
  • Es gibt keine Vorschläge, da das Suchfeld leer ist.

Lernen Sie die Kautionsversicherung kennen

Finden Sie hier Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Kautionsversicherung

hero_banner_kaution_43683c22da

- Was ist eine Kautionsversicherung?
- Wieso ist eine Kautionsversicherung wichtig?
- Welche Formen der Kautionsversicherung gibt es?
- Welche Schäden deckt die Kautionsversicherung ab?
- Wer sollte über eine Kautionsversicherung nachdenken?
- Was kostet eine Kautionsversicherung?
- Wo liegen die Grenzen einer Kautionsversicherung?
- Wie akzeptiert ist die Kautionsversicherung bei Gläubigern?



Was ist eine Kautionsversicherung? 

Ein Beispiel: Ein Bauunternehmen gewinnt die Ausschreibung für den Bau eines neuen Rathauses. Das Projekt hat eine Laufzeit von fünf Jahren.  
Der Vertrag sieht mehrere Abschlagszahlungen vor. Die Auftraggeberin, eine Kommune, ist vorsichtig: Sie möchte sich für den Fall absichern, dass sie die Abschlagszahlungen später zurückfordern muss, dass Konventionalstrafen fällig werden oder dass nach Bauabschluss teure Mängel auffallen, für die Gewährleistungsanspruch besteht.  
Mit verschiedenen Formen der Kautionsversicherung kann das Bauunternehmen der Kommune die Sicherheit bieten, dass sie in all diesen Fällen ihr Geld bekommt. 

Weitere Beispiele für typische Versicherungsfälle finden Sie in diesem Artikel.

Wichtig:
Die Kautionsversicherung versichert nicht die Kaution als solche, sondern nur die Bereitstellung der Sicherheit. Das ist ein großer Unterschied.  
Wer eine Kautionsversicherung nachweist, muss die Kaution nicht in bar hinterlegen und braucht auch keine Bankbürgschaft. Er bekommt vom Versicherer eine Bürgschaftsurkunde, die er an seinen Geschäftspartner weitergibt.  
Wenn der Gläubiger die Kaution anfordert, geht der Versicherer als Bürge in Vorleistung – anschließend muss das Unternehmen die ausgezahlte Kaution an den Versicherer zurückzahlen. 



Wieso ist eine Kautionsversicherung wichtig? 

Viele Geschäfte werden erst dadurch möglich, dass der Auftragnehmer Sicherheiten stellt. Dafür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, zum Beispiel: Barzahlung, Bankbürgschaft oder Kautionsversicherung.  
Die Versicherungslösung bietet dabei eine Vielzahl von Vorteilen: 

Vorteile für das Unternehmen, das die Sicherheit stellt (Versicherungsnehmer):

  • Die Liquidität wird geschont 
  • Keine Belastung der Kreditlinie, keine teuren Bankzinsen 
  • Die Leistung wird erst fällig, wenn der Schadenfall (Versicherungsfall) eintritt – im besten Fall also gar nicht 
  • Der Beitrag für die Kautionsversicherung kann als Betriebsausgabe gebucht werden und mindert dadurch die Steuerbelastung 
  • Im Gegensatz zur Barkaution kein Risiko, dass der Geschäftspartner das Geld nicht getrennt von seinem Vermögen anlegt – dies könnte im Insolvenzfall zum Totalverlust führen 
  • Im Gegensatz zur Barkaution kein Risiko, dass der Geschäftspartner eine lange Überlegungszeit in Anspruch nimmt, bevor er das Geld zurückzahlt 

Vorteile für das Unternehmen, das die Sicherheit erhält (Geschäftspartner des Versicherungsnehmers): 

  • Die Bonität des Geschäftspartners wird vom Versicherer im Rahmen des Antragsprozesses geprüft – das erhöht die Sicherheit zusätzlich 
  • Schnelle und unkomplizierte Abwicklung bei Inanspruchnahme der Kaution 
  • Im Gegensatz zur Barkaution kein Aufwand für Verwaltung und Zinsabrechnung 

Wichtig: Die Kautionsversicherung erfreut sich im Geschäftsleben einer hohen Akzeptanz. Trotzdem können Geschäftspartner frei entscheiden, welche Formen der Absicherung sie akzeptieren und welche nicht.  
Hat der Versicherungsnehmer bereits eine Kautionsversicherung abgeschlossen, die er wider Erwarten nicht nutzen kann, schickt er dem Versicherer die Bürgschaftsurkunde innerhalb einer definierten Frist zurück. Dann entstehen im Regelfall auch keine Kosten.



Welche Formen der Kautionsversicherung gibt es? 

Die häufigste Form der Kautionsversicherung ist die Mietkautionsversicherung.  
Sie stellt sicher, dass der Vermieter einer Gewerbeimmobilie die vertraglich vereinbarte Kautionsleistung erhält, falls der Mieter seinen Pflichten nicht nachkommt: Beispielsweise, wenn er die Miete nicht fristgerecht oder vollständig bezahlt oder beim Auszug fällige Reparaturen oder Rückbauten nicht vornimmt. 

Weitere Formen der Kautionsversicherung sind:

  • Anzahlungs- bzw. Vorauszahlungsbürgschaften: Hier bürgt der Versicherer für die Rückzahlung bereits geleisteter An- oder Vorauszahlungen, wenn das Unternehmen die vorab vergüteten Leistungen doch nicht erbringt. Wichtig zum Beispiel bei großen Bauprojekten. 
  • Bietungsgarantien: Nimmt ein Unternehmen an Ausschreibungsverfahren teil, muss es häufig Vertrags- oder Konventionalstrafen für den Fall akzeptieren, dass es die ausgeschriebene Leistung gar nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig erbringen kann. Bei der Bietungsgarantie bürgt der Versicherer für diese Strafzahlungen. 
  • Gewährleistungsbürgschaften: Der Versicherer bürgt dafür, dass Verkäufer oder Hersteller eventuelle Gewährleistungspflichten wegen Sach- oder Rechtsmängeln während der Gewährleistungspflicht tatsächlich erfüllen. 
  • Zahlungsgarantien: Diese sichern den Anspruch des Verkäufers oder Herstellers auf den Kaufpreis ab, wenn die Kaufsache schon vor vollständiger Bezahlung übergeben wird. 
  • Zollbürgschaften: Bei Im- und Exportgeschäften können hohe Zölle anfallen. Oft sind die Zollbehörden bereit, die Zahlungen zu stunden, wenn der Zahlungspflichtige entsprechende Sicherheiten vorlegt. Zum Beispiel eine Zollbürgschaft, bei der sich der Versicherer verpflichtet, notfalls für die Zahlung fälliger Zölle einzuspringen. 


Welche Schäden deckt die Kautionsversicherung ab? 

Der Kautionsversicherer tritt als Bürge für die Verbindlichkeiten des Versicherungsnehmers („Schuldner“) ein, der Verbindlichkeiten gegenüber einem Geschäftspartner („Gläubiger“) hat.  
 
Begleicht der Versicherungsnehmer seine Verbindlichkeit nicht, kann sich der Geschäftspartner sofort an den Kautionsversicherer wenden. Der Versicherer springt ein – und fordert die Zahlung anschließend von seinem Kunden zurück. Denn die Kautionsversicherung umfasst nicht die Kautionszahlung als solche, sondern lediglich die Stellung der Sicherheit. 

Wichtig: Die Kautionsversicherung bietet in der Regel eine sogenannte „selbstschuldnerische Bürgschaft auf erstes Anfordern“ (§ 765 ff. BGB). Im Gegensatz zur einfachen Bürgschaft muss der Gläubiger seine Forderung gegenüber dem Schuldner nicht zuerst gerichtlich geltend machen. Er kann sich sofort an den Kautionsversicherer wenden, der als Bürge auf die sogenannte „Einrede der Vorausklage“ verzichtet (§ 773 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Aus Sicht des Gläubigers ist die Kautionsversicherung deshalb ein besonders hochwertiges und unkompliziertes Sicherheitsinstrument. 



Wer sollte über eine Kautionsversicherung nachdenken? 

Jedes Unternehmen, das seinen Geschäftspartnern umfangreiche Sicherheiten zur Verfügung stellen muss, kann dazu die Kautionsversicherung nutzen. Typische Anwendungsbeispiel sind: 

Unternehmen aller Branchen 

  • Bereitstellung von Kautionen im Rahmen von Gewerbemietverträgen, zum Beispiel für Büroräume, Lager- und Logistikflächen, Ladenlokale oder Produktionsstätten (=> Mietkautionsversicherung) 
  • Haftung für Zahlung des Kaufpreises, wenn die Ware vorab geliefert oder die Dienstleistung vorab erbracht wird (=> Zahlungsgarantie) 

Unternehmen der Bauwirtschaft 

  • Absicherung von Sicherheitseinbehalten (gemäß „Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen“ – VOB – mindestens 5% der Auftragssumme) 
  • Absicherung für die eventuelle Rückzahlung von An- und Vorauszahlungen (Anzahlungs- bzw. Vorauszahlungsbürgschaft) 
  • Haftung für Gewährleistungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln (Gewährleistungsbürgschaft) 
  • Haftung für Vertrags- und Konventionalstrafen (Bietungsgarantie) 

Unternehmen aus der Import- bzw. Exportwirtschaft 

  • Haftung für die ordnungsgemäße Zahlung gestundeter Zölle (Zollbürgschaft) 


Was kostet eine Kautionsversicherung? 

Die Höhe der Beiträge variiert. Sie richtet sich z. B. nach 

  • Branche, Größe und Alter des versicherten Unternehmens, 
  • Bonität, 
  • Umfang der Sicherheit, 
  • Versicherungsgesellschaft und Tarif. 

Als groben Richtwert für den Beitrag einer gewerblichen Mietkautionsversicherung nennt das Online-Portal kautionsversicherung.com ca. 5% des vereinbarten Kautionsbetrags.  
Falls also beispielsweise 9.000 Euro Kaution gestellt werden sollen, würde die Mietkautionsversicherung demnach ca. 450 Euro pro Jahr kosten. Der Beitrag ist als Betriebsausgabe buchbar und mindert die Steuerbelastung des Unternehmens. 



Wo liegen die Grenzen einer Kautionsversicherung? 

Die Versicherer knüpfen den Abschluss einer Kautionsversicherung an Voraussetzungen, z. B.: 

  • Der Unternehmer muss voll geschäftsfähig sein 
  • Der Geschäftssitz muss sich in Deutschland befinden 
  • Das Unternehmen muss eine deutsche Rechtsform haben 
  • Die Bonitätsprüfung muss positiv ausfallen 

Bei der Bonitätsprüfung wird untersucht, ob das Antrag stellende Unternehmen in der Vergangenheit ein zuverlässiger Schuldner gewesen ist, ob es seine Verbindlichkeiten also pünktlich und vollständig bezahlt hat. Ist das nicht der Fall, wird der Versicherungsschutz eventuell nicht oder nur eingeschränkt gewährt. In diesem Fall kann es sich lohnen, Alternativ-Angebote anderer Versicherer einzuholen. Denn: Zwar prüfen alle Versicherer die Bonität der Antragsteller, aber sie greifen dabei auf die Daten verschiedener Auskunfteien zurück. 

Zu weiteren Einschränkungen kann es kommen, wenn das Antrag stellende Unternehmen frisch gegründet ist oder wenn die Bürgschaft im Vergleich zu bestimmten Unternehmenskennziffern – zum Beispiel dem Eigenkapital oder dem Jahresumsatz – sehr umfangreich ausfällt. 



Wie akzeptiert ist die Kautionsversicherung bei Gläubigern? 

Insgesamt genießt die Kautionsversicherung in der Wirtschaft eine breite Akzeptanz. 

Trotzdem gibt es einzelne Gläubiger, die der Barkaution oder der Bankbürgschaft den Vorzug geben. Meist ist der Grund, dass diese Gläubiger mit der Kautionsversicherung noch keine Erfahrung haben. 

Grundsätzlich ist es die freie Entscheidung des Gläubigers, welche Formen von Sicherheitsleistungen er akzeptiert. Allerdings bietet die Kautionsversicherung auch dem Gläubiger eine ganze Reihe von Vorteilen, die selbst Skeptiker überzeugen können: 

  • Die Bonität des Geschäftspartners wird vom Versicherer im Rahmen des Antragsprozesses geprüft – das erhöht die Sicherheit zusätzlich 
  • Schnelle und unkomplizierte Abwicklung bei Inanspruchnahme der Kaution 
  • Im Gegensatz zur Barkaution kein Aufwand für Verwaltung und Zinsabrechnung 

Erfahren Sie im Wissenszentrum, wie Sie Thinksurance für Ihre Beratungen nutzen. 

Wenden Sie sich alternativ gerne an die auf Ihrem Dashboard angegebenen Ansprechpartner oder an unsere Experten: Nutzen Sie dafür den Hilfebereich unten rechts oder schreiben Sie uns eine Mail an support(at)thinksurance.de.