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Lernen Sie die Firmenrechtsschutzversicherung kennen

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Firmenrechtsschutzversicherung

Firmenrechtsschutzversicherung:
Zu Schadensbeispielen / Zu Vertriebsmaterialien

Herobanner Firmenrechtsschutz

- Was ist die Firmenrechtsschutzversicherung?
- Bestandteile der Versicherung
Unterschied zwischen Straf-Rechtschutz und Spezial-Straf-Rechtsschutz



Was ist die Firmenrechtsschutzversicherung? 

Die Firmenrechtsschutzversicherung ist eine Rechtsschutzversicherung, die speziell für Unternehmen und Selbstständige entwickelt wurde.  

Sie deckt eine Vielzahl von Risiken ab, die im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens auftreten können: Dazu gehören beispielsweise Streitigkeiten mit Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitern, aber auch rechtliche Auseinandersetzungen mit Behörden oder Wettbewerbern.  

Der Firmenrechtsschutz kann die Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren und Sachverständige übernehmen und bietet auch eine telefonische Rechtsberatung. 

Eine Firmenrechtsschutzversicherung kann für Unternehmen jeder Größe und Branche von Vorteil sein, um sich gegen rechtliche Risiken abzusichern und die finanziellen Folgen von Rechtsstreitigkeiten zu minimieren.  
Vertragsstreitigkeiten gehören hier jedoch nicht dazu. Diese können über zusätzliche Bausteine wieder eingeschlossen werden. 



Bestandteile der Firmenrechtsschutzversicherung 

Die Bausteine Firmen-Vertrags-, Hilfsgeschäfte-Vertrags-, Arbeits-, Verkehrs-, Versicherungs-Vertrag- und Straf-Rechtsschutz decken in der Regel die Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren und Sachverständige ab und bieten zudem eine telefonische Rechtsberatung. 

Firmen-Vertrags-Rechtsschutz: 
Sichert den Versicherungsnehmer gegen rechtliche Risiken im Zusammenhang mit Vertragsstreitigkeiten ab, die unmittelbar die eigentliche Tätigkeit des Unternehmens betreffen.  
Eine Vertrags-Rechtsschutzversicherung kann auch für Privatpersonen interessant sein. 

Hilfsgeschäfte-Vertrags-Rechtsschutz:
Der Versicherungsnehmer wird gegen rechtliche Risiken im Zusammenhang mit Vertragsstreitigkeiten abgesichert, die nicht unmittelbar die eigentliche Tätigkeit des Unternehmens betreffen. 

Arbeitsrechtsschutz: 
Sichert den Versicherungsnehmer gegen rechtliche Risiken im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen ab. 

Strafrechtsschutz: 
Der Versicherungsnehmer wird gegen rechtliche Risiken im Zusammenhang mit Straftaten abgesichert. 

Verkehrsrechtsschutz: 
Der Versicherungsnehmer wird gegen rechtliche Risiken im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr abgesichert.  

Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz: 
Sichert den Versicherungsnehmer gegen rechtliche Risiken im Zusammenhang mit den Gesellschaften seiner Versicherungsverträge ab.  

Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen: 
Dieser Rechtsschutz befasst sich mit verkehrsrechtlichen Angelegenheiten sowohl vor Verwaltungsbehörden als auch vor Verwaltungsgerichten.  
Bei Einschränkungen oder Einzug des Führerscheins ist auch der Führerschein-Rechtsschutz integriert und leistet in solchen Fällen (ausgenommen grobe Fahrlässigkeit, wie zum Beispiel Trunkenheit am Steuer). 

Disziplinar- und Standesrechtsschutz:
Diese spezielle Rechtsschutzform, gilt ausschließlich für Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Lotsen sowie für einzelne Handwerker-Innungen.
Sie tritt dann ein, wenn Spezialbestimmungen die ausschließlich für den Versicherungsnehmer gelten, verletzt werden. Dies könnte zum Beispiel ein Dienstvergehen sein. 

Inkasso-Rechtsschutz:
Dieser Rechtsschutz ist ein Forderungsmanagement des Versicherers, das bei der Durchsetzung von unstrittigen und fälligen Forderungen gegenüber Dritten unterstützt. Hier wird das außergerichtliche Inkasso übernommen. 



Was ist der Unterschied zwischen Straf-Rechtschutz und Spezial-Straf-Rechtsschutz? 

Während im Strafrechtsschutz in der Regel lediglich Vergehen versichert sind, so werden im Spezial-RS auch Verbrechen bzw. der Vorwurf einer Straftat mitversichert.

Der Unterschied zwischen Vergehen und Verbrechen wird nach dem StGB (Strafgesetzbuch) im § 12 wie folgt unterschieden: 

  • Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. 
  • Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind. 

Der Zeitpunkt für den Versicherungsschutz ist hier die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Somit kann die mutmaßliche Straftat auch vor dem Versicherungsbeginn liegen und dennoch über den Vertrag versichert sein.  

Wichtig ist im Strafverfahren, dass hier die Beweislastumkehr gilt. Das bedeutet, das angeklagte Unternehmen muss beweisen, dass es unschuldig ist – die Staatsanwaltschaft muss nicht beweisen, dass der Angeklagte schuldig ist. Es entstehen daher auch bei Unschuld hohe Anwaltskosten für Strafverteidiger.  

Bei außergerichtlicher Einigung bleibt der Angeklagte, trotz fallengelassener Anklage, auf seinen Rechtskosten sitzen, wenn er keine passende Rechtsschutzversicherung hierfür hat. 


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