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Lernen Sie die Elektronikversicherung kennen

Finden Sie hier Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Elektronikversicherung

Elektronikversicherung: 
Zu Schadensbeispielen / Zu Vertriebsmaterialien

Herobanner Elektronik

- Was deckt eine Elektronikversicherung ab?
- Welche Sachen und Gefahren sind nicht gedeckt?
- Wie funktioniert die Pauschaldeckung?
- Unterschied zwischen Neu- und Zeitwert
- Mögliche Zielgruppen
- Was versichert die Photovoltaikanlagenversicherung?
Wann ist eine Photovoltaikanlage betriebsfertig?



Was deckt eine Elektronikversicherung ab? 

Die Elektronikversicherung ist eine Allgefahrenversicherung, die Schäden an elektronischen Geräten abdeckt.  
Dazu gehören beispielsweise Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Bedienungsfehler, Kurzschluss, Überspannung oder Sabotage.  
Auch Schäden durch Material- oder Konstruktionsfehler sowie durch Verschleiß und Alterung können abgedeckt sein. Die genauen Bedingungen und Ausschlüsse können je nach Versicherungsvertrag variieren. 



Welche Sachen und Gefahren sind in der Elektronikversicherung nicht gedeckt? 

Üblicherweise sind Schäden durch Krieg, Kernenergie, Erdbeben oder andere Naturkatastrophen nicht abgedeckt. 

Außerdem sind in der Regel ausgeschlossen: 

  • Wechseldatenträger, 
  • Roh,- Hilfs- und Betriebsstoffe, Kraft- und Brennstoffe, 
  • Vor, – Zwischen- und Fertigprodukte, 
  • Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel, 
  • Werkzeuge aller Art, 
  • Akkumulatoren, 
  • Sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sachen erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen. 


Wie funktioniert die Pauschaldeckung in der Elektronikversicherung? 

Versicherer bieten häufig eine Pauschalversicherung an. Dabei wird die Elektronik in verschiedene Anlagegruppen klassifiziert: 

Anlagengruppe 1: Daten- und Kommunikationstechnik, Bürotechnik, elektronische Kassen und Waagen, z. B. PCs, Kopierer, Alarmanlagen, Laptops, Beamer, CAD-Systeme 

Anlagengruppe 2: Mess- und Prüftechnik, Prozessrechner, z. B. Geräte zur Materialprüfung, Kfz-, Mess- und Prüftechnik 

Anlagengruppe 3: Satz- und Reprotechnik, z. B. Foto- und Lichtsatzanlagen, Filmentwicklungsmaschinen 

Anlagengruppe 4: Bild- und Tontechnik, z. B. Fernseh- und Videoanlagen, Antennenanlagen, elektroakustische Anlagen 

Anlagengruppe 5: Medizintechnik, z. B. Röntgenanlagen, Laborgeräte, Ultraschallgeräte, Dentaleinrichtungen

Wichtig: Diese Auflistung spiegelt den breiten Markt wider. Je nach Versicherer kann es Unterschiede in den Anlagegruppen geben. 



Was ist der Unterschied zwischen Neu- und Zeitwert? 

Neuwert: Der Kauf- oder Lieferpreis der versicherten Sache im Neuzustand zuzüglich der Bezugskosten wie Fracht, Zölle, Gebühren, Steuern und Kosten für Montage, Lagerung und Verpackung. Wenn ein Kauf- oder Lieferpreis nicht ermittelt werden kann, ist der Neuwert die Summe der Kosten, um die Sache in der vorliegenden gleichen Art und Güte neu herzustellen, zuzüglich der Handelsspanne und der Bezugskosten. 

Zeitwert: Ergibt sich aus dem Neuwert der versicherten Sache durch einen Abzug, der ermittelt wird unter Berücksichtigung ihres Alters und ihres Betriebszustandes, insbesondere der Abnutzung und der Instandhaltung, der Verwendung und Nutzung sowie der durchschnittlichen technischen Nutzungs- und Lebensdauer.  
 
Wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als der Neuwert der versicherten Sache, liegt ein Teilschaden vor.  
Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor. 



Welche möglichen Zielgruppen für eine Elektronikversicherung gibt es? 

Unternehmen, die... 

  • auf elektronische Geräte angewiesen sind, um ihre Geschäftsprozesse durchzuführen, z. B. IT-Unternehmen, Produktionsbetriebe oder medizinische Einrichtungen 
  • teure elektronische Geräte besitzen, wie zum Beispiel Forschungseinrichtungen oder Labore 
  • elektronische Geräte anbieten oder vermieten, wie zum Beispiel Vermieter von Veranstaltungstechnik oder Leasinggesellschaften 
  • elektronische Geräte im Außeneinsatz nutzen, wie zum Beispiel Baufirmen oder Vermessungsbüros 
  • aufgrund von Vorschriften oder Verträgen eine Elektronikversicherung benötigen, wie zum Beispiel Banken oder Versicherungen 

Weitere Zielgruppen sind Fotografen oder Video-Producer. 



Was versichert die Photovoltaikanlagenversicherung? 

Die Versicherung deckt die auf dem Hausdach befestigten, betriebsfertigen Photovoltaikanlagen der im Versicherungsschein genannten Gebäude.  

Die Anlagen können auch in den Baukörper integriert sein.  

Zur Photovoltaikanlage gehören Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Wallboxen, Wechselrichter und die Verkabelung. Dazu gehört auch die mit der Photovoltaikanlage verbundene und der Versorgung des Gebäudes dienende Stromspeicheranlage. 

Folgende Gefahren / Schäden sind mitversichert, sofern nicht ausgeschlossen: 

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter 
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler 
  • Kurzschluss, Überstrom, Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz 
  • Explosion, Verpuffung, Implosion 
  • Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, Fahrzeuganprall 
  • Sengschäden, Rauch- und Rußschäden sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen 
  • Raub 
  • Teilschäden 

Wann ist eine Photovoltaikanlage betriebsfertig? 

Ab Inbetriebnahme. Betriebsfertig ist die Anlage, sobald sie erprobt oder ein vorgesehener Probebetrieb beendet ist. Sie muss sich in Betrieb befinden, zumindest aber zur Arbeitsaufnahme bereit sein.  
Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn die Betriebsfertigkeit zu einem späteren Zeitpunkt unterbrochen ist. Dies gilt ebenfalls während einer De- oder Remontage sowie während eines Transports der Anlage innerhalb des Versicherungsorts. 


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