Lernen Sie die Betriebsunterbrechungsversicherung kennen
Finden Sie hier Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Betriebsunterbrechungsversicherung
🎯 Für Vermittler. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Beratung mit Thinksurance erfolgreich durchführen.
Weitere Vertriebstipps finden Sie in unserem Blog.
Geschäftsinhaltsversicherung:
Zu Schadensbeispielen / Zu Vertriebsmaterialien / Zur Übersicht /
Zur Grundgefahren-Übersicht
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist kein fester Bestandteil der Geschäftsinhaltsversicherung; Sie ist eng mit ihr verbunden und wird häufig ergänzend angeboten.
- Unterschied kleine, mittlere, große Betriebsunterbrechungsversicherung
- Was ist die Haftzeit in der Betriebsunterbrechung?
- Wofür leistet der Versicherer keine Entschädigung?
Was ist der Unterschied zwischen kleiner, mittlerer und großer Betriebsunterbrechungsversicherung?
In jeder BU sind vor allem individuelle Vereinbarungen wichtig und auch möglich. Gerade in großen Unternehmen mit Lieferketten ist es wichtig die Liefer- und Abnahmeverpflichtungen zu beachten.
Kleine Betriebsunterbrechung (KBU):
Die kleine Betriebsunterbrechungsversicherung versichert einen Unterbrechungsschaden pauschal.
Sie orientiert sich an der Inhalts-Versicherungssumme. Liegt die Inhaltsumme bei 100.000 €, so gilt dies auch für die BU-Summe.
Um eine Unterversicherung zu vermeiden, ist es wichtig, dass fortlaufende Kosten und Gewinne analysiert werden.
Mittlere Betriebsunterbrechung (MBU):
Hier handelt es sich um einen eigenständigen Vertrag und nicht um einen Baustein wie bei der KBU.
Die MBU wird für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter angeboten. Häufig wird diese Summe ebenfalls pauschal mittels der Differenz aus jährlichem Umsatz sowie Wareneinsatz ermittelt.
Es ist möglich, die Vorsorge als Klausel mitzuversichern. Ebenfalls können auch Rückwirkungsschäden mitversichert werden, diese Schäden fallen an, wenn Sachschäden aufgrund von Zulieferern oder Abnehmern auftreten (Unterbrechung von Lieferketten).
Große Betriebsunterbrechung (Groß-BU):
Diese Absicherung ist für Unternehmen aus Industrie, Handel, Dienstleistungsgewerbe oder Bau konzipiert.
Die große BU wird nach Betriebsgewinn und fortlaufender Kosten ermittelt. Die Versicherer fragen die korrekten Summen in der Regel mit einem Summenermittlungsbogen ab. Es wird auch zukünftiger Ertragsausfall mitversichert, wodurch ein Prognoserisiko entsteht. Diesem kann über die Vorsorge Rechnung getragen werden.
Was ist die Haftzeit in der Betriebsunterbrechung?
Die Haftzeit in der Betriebsunterbrechung bezieht sich auf den Zeitraum, für den ein Unternehmen im Falle einer Betriebsunterbrechung Versicherungsleistungen erhalten kann.
Die Haftzeit für eine Betriebsunterbrechung beträgt in der Regel mindestens 12 Monate. Manche Versicherer bieten auch 18, 24 oder sogar 36 Monate Haftzeit an. Empfohlen werden 24 Monate Haftzeit, auch der Beitragsunterschied ist sehr gering.
Wofür leistet der Versicherer keine Entschädigung?
- Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren und Leistungen, soweit es sich nicht um Aufwendungen zur Betriebserhaltung oder um Mindest- und Vorhaltegebühren für Energiefremdbezug handelt
- Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern und Ausfuhrzölle
- Umsatzabhängige Aufwendungen für Ausgangsfrachten, Versicherungsprämien, Lizenzgebühren und umsatzabhängige Erfindervergütungen
- Gewinne und Kosten, die mit dem Fabrikations-, Handels- oder Gewerbebetrieb nicht zusammenhängen
Erfahren Sie im Wissenszentrum, wie Sie Thinksurance für Ihre Beratungen nutzen.
Wenden Sie sich alternativ gerne an die auf Ihrem Dashboard angegebenen Ansprechpartner oder an unsere Experten: Nutzen Sie dafür den Hilfebereich unten rechts oder schreiben Sie uns eine Mail an support(at)thinksurance.de.