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Lernen Sie die Bauleistungsversicherung kennen

Finden Sie hier Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Bauleistungsversicherung

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Weitere Vertriebstipps finden Sie in unserem Blog.

Herobanner Bauleistung

- Was ist die Bauleistungsversicherung?
- Was ist der Unterschied zwischen Einzel- und Jahresverträgen?
- Welche Sachen sind versichert?
- Welche Schäden sind nicht versichert?
- Wie wird die Versicherungssumme gebildet?
- Wie können Altbauten versichert werden?
- Wie kann nach Ende des Versicherungsvertrages der Schutz aufrecht erhalten bleiben?



Was ist die Bauleistungsversicherung? 

Die Versicherung schützt sowohl den Auftraggeber als auch den Auftragnehmer während der gesamten Bauphase vor finanziellen Verlusten.  

Aufgrund der speziellen Risiken in der Bauindustrie, die mit der Zusammenarbeit vieler Baubeteiligter bei Konstruktion und Umsetzung verbunden sind, ist es entscheidend, klare rechtliche Vereinbarungen zu treffen. 

Diese Vereinbarungen werden im Bauvertrag zwischen dem Bauherrn (Auftraggeber) und den ausführenden Auftragnehmern getroffen. Gemäß diesem Vertrag trägt der Auftragnehmer das Risiko für alle erbrachten Leistungen bis zur Abnahme durch den Bauherrn und muss für sämtliche Schäden bis dahin aufkommen.  

Der Auftragnehmer hat auch dann Anspruch auf Vergütung durch den Auftraggeber, wenn ein Schaden durch höhere Gewalt, wie beispielsweise Starkregen, verursacht wird. 

Grundsätzlich ist es die Pflicht des Bauunternehmers, eine Beschädigung oder Zerstörung der Bauleistung vor der Abnahme auf eigene Kosten zu beheben. In einem Schadensfall, begleitet von einer Insolvenz des Auftragnehmers, bietet die Bauleistungsversicherung zusätzlichen Schutz für den Bauherrn. 



Was ist der Unterschied zwischen Einzel- und Jahresverträgen? 

Einzelverträge: In der Regel werden Bauleistungsversicherungen in Form von Projektdeckungen abgeschlossen, wobei jedes einzelne Bauprojekt separat versichert wird. Je nach den spezifischen Anforderungen und den zu versichernden Parteien werden entweder die ABN oder die ABU zusammen mit zusätzlichen Klauseln angewendet. 

Jahresverträge: Jahresverträge bieten eine effiziente Möglichkeit, um mehrere, oft ähnliche Bauprojekte automatisch zu versichern. In diesem Modell werden die einzelnen Bauprojekte gemäß den vorab vereinbarten Konditionen und Bedingungen des Jahresvertrags angemeldet. Die Vertragsabrechnung erfolgt regelmäßig auf Jahresbasis.  
Diese Vorgehensweise führt aufgrund der Vielzahl der versicherten Projekte zu kostengünstigeren Beiträgen und reduziert gleichzeitig erheblich den Verwaltungsaufwand. 



Welche Sachen sind versichert? 

  • Lieferungen und Leistungen im Rahmen des spezifizierten Bauvorhabens, wie es im Versicherungsschein festgehalten ist 
  • Bauliche Veränderungen an bereits bestehenden Gebäuden, wie beispielsweise Aufstockungen, Anbauten oder Installationen.  
  • Die Versicherung bietet Schutz für den Umbau selbst, jedoch nicht für das ursprüngliche Gebäude 
  • Außenanlagen wie Zäune, Parkanlagen und Carports 

Lieferungen umfassen alle materiellen Güter, die für den Bau oder Umbau des Gebäudes benötigt werden. Hierzu gehören insbesondere Baustoffe, Fertigteile und Bauelemente wie Heizkörper oder Waschbecken. Auch Einbauschränke oder Einbauküchen werden erfasst, sofern sie im Bauplan vorgesehen sind. 

Leistungen umfassen sämtliche Arbeiten, die zur Errichtung, Instandsetzung oder Veränderung baulicher Anlagen gehören. Dies schließt auch die Montage von maschinellen und elektronischen Einrichtungen sowie Planungs- und Entwurfsarbeiten mit ein. 

Zusätzlich versicherbar sind: 

  • Besondere Kunstgegenstände wie außergewöhnliche Glasmalerei oder Stuckelemente, die in das Bauwerk integriert werden 
  • Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe 
  • Altbauten, die nicht Bestandteil der Lieferungen und Leistungen sind 


Welche Schäden sind nicht versichert? 

Die Bauleistungsversicherung wird als eine Allgefahrenversicherung konzipiert.  
Ihr grundlegendes Kennzeichen besteht in der Absicherung sämtlicher unvorhersehbarer Schäden oder Zerstörungen.  
Allerdings ist zu beachten, dass die Gültigkeit der Bauleistungsversicherung räumlich und zeitlich begrenzt ist. Sie bezieht sich exklusiv auf das im Versicherungsschein genannte Bauprojekt an einem spezifischen Ort.  
Der Vertrag beginnt zu einem festgelegten Zeitpunkt und endet entweder mit der Abnahme der Bauleistung oder wenn das Gebäude bezugsfertig ist. 

Nicht versichert sind Mängel an versicherten Lieferungen und Leistungen, sowie Verluste von Gegenständen durch Diebstahl, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind. 



Wie wird die Versicherungssumme gebildet?

Die Bauleistungsversicherung nutzt zu Vertragsbeginn einen vorläufigen Wert. Dies liegt daran, dass Baukosten zwar schätzbar sind, während der Bauphase aber häufig steigen.  
Ursachen sind Preisänderungen, Bauprobleme oder Wünsche des Bauherrn. Grundlage ist der Kontraktpreis, jedoch kann der Versicherungsbeitrag nachträglich an die tatsächliche Bausumme angepasst werden. Erhöhungen müssen dem Versicherer gemeldet werden.  
Nach Bauende sind die endgültigen Kosten samt Belegen vorzulegen. Bei großen Projekten wird meist ein Fragebogen genutzt, während bei kleinen Vorhaben oft auf eine Schlussabrechnung verzichtet wird. 



Wie können Altbauten versichert werden? 

Klausel TK 5155 – Altbauten gegen Einsturz absichern: 

Diese Klausel bietet Schutz für bestehende Bauwerke, also Altbauten, die im Zuge versicherter Bauleistungen am Neubau unmittelbar verändert werden. Dies kann beispielsweise Eingriffe in die tragende Struktur oder die Unterfangung des Altbaus beinhalten. Wichtig: Der Schutz für den Altbau ist untrennbar mit den Arbeiten am Neu- und Umbau verknüpft. 

Klausel TK 5180 – Altbauten gegen Sachschäden bei Schäden an der Neubauleistung und durch Leistungswasser, Sturm und Hagel schützen: 

Diese spezielle Klausel gewährt Schutz für die Altbauten, die in Klausel TK 5180 genannt sind und an denen Neu- oder Umbauarbeiten durchgeführt werden.  
Der Schutz gilt nur dann, wenn im Rahmen der versicherten Lieferungen und Leistungen unmittelbare Aktivitäten stattfinden. 

Klausel TK 5181 – Altbauten gegen Sachschäden in Form einer Allgefahrendeckung schützen: 

Unvorhersehbare Beschädigungen und Zerstörungen am Altbau sowie anderen vereinbarten Gegenständen werden mit dieser Klausel abgedeckt. 



Wie kann nach Ende des Versicherungsvertrages der Schutz aufrecht erhalten bleiben? 

Dafür stehen zwei verschiedene GDV-Klauseln zur Auswahl: 

Klausel TK 5290 - Erweiterte Nachhaftung:  
Der Versicherungsschutz wird für einen individuell festgelegten Zeitraum über die gesamte Dauer der versicherten Bauprojekte hinweg aufrechterhalten. Dies schließt auch die fortlaufende Deckung für alle verbleibenden Rest- und Nacharbeiten ein. 

Klausel TK 5291 - Abdeckung von Rest- und Nacharbeiten:  
Diese Erweiterung beschränkt sich auf die Abdeckung von Rest- und Nacharbeiten, die im Kontext von Nacherfüllung oder Gewährleistung durchgeführt werden.  
Hierbei wird eine spezifische Haftungsfrist vereinbart, die in der Regel einen Zeitraum von sechs bis 24 Monaten abdeckt. 


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