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Lernen Sie die Autoinhaltsversicherung kennen

Finden Sie hier Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Autoinhaltsversicherung

Autoinhaltsversicherung: 
Zu Schadensbeispielen / Zu Vertriebsmaterialien

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- Was deckt eine Autoinhaltsversicherung ab?
- Was sind mögliche Zielgruppen?
- Erweiterungen und Einschränkungen
- Unterschiede zur allg. Transportversicherung / Frachtführerversicherung



Was deckt eine Autoinhaltsversicherung ab? 

Die Autoinhaltsversicherung (oder: Werkverkehrsversicherung) deckt in der Regel Verlust oder Beschädigung von Gütern ab, die mit firmeneigenen Fahrzeugen transportiert werden.  
Dazu gehören typischerweise Unfälle des Transportmittels, höhere Gewalt wie Naturereignisse, Brand, Explosion, Diebstahl des gesamten Fahrzeugs, Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug, Raub und räuberische Erpressung sowie Unfälle während der Be- und Entladung der Güter. 

Ausschlüsse dieser Versicherung sind Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse, Sabotage, Beschlagnahme, Kernenergie sowie Schäden aufgrund mangelhafter Verpackung oder unsachgemäßer verladeweise. Auch Bremsschäden sind in der Regel nicht abgedeckt. 

Die Haftung des Versicherers kann unter bestimmten Umständen eingeschränkt sein. So könnte die Deckung reduziert sein, wenn das Fahrzeug außerhalb bestimmter Zeiten oder an unsicheren Orten abgestellt wird. Die Versicherungssumme wird oft anhand des maximalen Ladungswerts festgelegt, während die Prämienhöhe von der Art der transportierten Güter abhängt. 



Was sind mögliche Zielgruppen? 

Produktionsunternehmen und Hersteller: Unternehmen, die ihre Rohstoffe, Halbfabrikate oder Endprodukte zwischen ihren Standorten transportieren. 

Handwerksbetriebe: Handwerker, die ihre eigenen Werkzeuge, Materialien und Ausrüstung transportieren. 

Handelsunternehmen: Unternehmen, die regelmäßig Ihre Waren zwischen Lagern, Filialen oder Geschäftsstandorten transportieren. 



Welche Erweiterungen und Einschränkungen gibt es? 

Verzicht auf Kennzeichennennung: Dies bedeutet, dass die Versicherung unabhängig von den individuellen Fahrzeugen des Unternehmens gilt. Dies kann praktisch sein, wenn das Unternehmen mehrere Fahrzeuge für den Transport seiner Güter nutzt und keine einzelnen Kennzeichen benennen möchte. 

Notbremsung und Ausweichmanöver: Die Werkverkehrsversicherung kann Schäden abdecken, die durch solche Handlungen entstehen.  
Wenn dabei Schäden an den transportierten Gütern oder am Transportmittel selbst entstehen, können diese unter bestimmten Bedingungen durch die Versicherung abgedeckt sein. 

Temperaturgeführte Güter: Für Unternehmen, die temperaturgeführte Güter wie z.B. Lebensmittel oder pharmazeutische Produkte transportieren, bieten einige Werkverkehrsversicherungen spezielle Deckungen an. Diese können Schäden abdecken, die durch Temperaturabweichungen während des Transports entstehen. 

Persönliche Gegenstände des Versicherungsnehmers: Diese können in einigen Fällen zusätzlich durch die Werkverkehrsversicherung geschützt werden.  
Dabei könnte es sich beispielsweise um persönliche Ausrüstung oder persönliche Gegenstände des Fahrers handeln. 

Fest im Fahrzeug eingebaute Fahrzeugausstattung: Dies können spezielle Ausrüstungen oder Einbauten sein, die für den spezifischen Transportbedarf des Unternehmens notwendig sind und im Fahrzeug fest installiert sind. 

Stationäre Deckung an Einsatzorten: Dies bedeutet, dass die Versicherung nicht nur während des Transports, sondern auch, wenn die Güter vorübergehend an einem festen Ort gelagert oder verwendet werden, Schutz bietet. 

Erweiterter Domizil-Schutz: Diese Erweiterung kann zusätzlichen Schutz für bestimmte Standorte oder Lagerorte bieten, die nicht ausschließlich als Hauptgeschäftssitz dienen, aber dennoch für die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens von Bedeutung sind. 

Geltungsbereich: Der Geltungsbereich einer Werkverkehrsversicherung ist normalerweise auf Deutschland begrenzt.  
Jedoch können Unternehmen, die grenzüberschreitende Transporte durchführen, den Geltungsbereich erweitern, um auch Transporte ins Ausland abzusichern. 
Es ist wichtig zu beachten, dass die Geltungsbereiche je nach Versicherer variieren können und spezifische Absprachen erfordern können, wenn Transporte außerhalb des regulären Bereichs stattfinden sollen. 



Was ist der Unterschied zur allgemeinen Transportversicherung / Frachtführerversicherung? 

Werkverkehrsversicherung: Deckt den Transport eigener Güter mit firmeneigenen Fahrzeugen ab. 

Allgemeine Transportversicherung: Bietet Schutz für den Transport von eigenen Gütern durch Dritte (Transportunternehmen). 
 
Frachtführerversicherung: Schützt die Verantwortlichkeit des Frachtführers für fremde Güter, die ihm anvertraut wurden. 


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